Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Rumänien
CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu


Einführung: Zivilrecht in Rumänien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro


Rumänien ist seit 2007 Mitglied der EU. Für den europäischen Binnenhandel gelten somit die EU-weit gültigen Regeln, welche fortlaufend in nationales Recht umgesetzt werden.

In den vergangenen Jahren sind die wichtigsten rumänischen Gesetze im Bereich des Zivilrechts, das Zivilgesetzbuch und die Zivilprozessordnung, die auf das 19. Jahrhundert zurückgingen, vollständig überarbeitet, modernisiert und neu verabschiedet worden. Die Neufassungen sind 2011 bzw. 2013 in Kraft getreten.

Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Im Einklang damit und der Rom-I-Verordnung sind die Parteien auch in der Wahl des anwendbaren Rechts völlig frei. Sollte ausländisches Recht gewählt werden, ist dies nur im Zusammenhang mit einer entsprechenden Gerichtsstandvereinbarung ratsam, da sich rumänische Gerichte regelmäßig sehr schwer tun, ausländisches Recht anzuwenden. In der Praxis wird jedoch, insbesondere bei nicht international tätigen Geschäftspartnern, häufig das rumänische Recht Anwendung finden müssen. Wenn dies der Fall ist, wird empfohlen, der rumänischen Sprachfassung des Vertrags Vorrang einzuräumen, da ansonsten das Gericht eine autorisierte Übersetzung wird anfertigen lassen und damit kleine, unvorhersehbare Abweichungen bei der Übersetzung entscheidend sein können. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.4.1980 (CISG), dem Rumänien angehört und welches somit grundsätzlich gilt, kann ebenfalls vertraglich abbedungen werden.

Trotz der Neufassung der Zivilprozessordnung kann der Rechtsweg langwierig sein, auch ist die Rechtsanwendung der Gerichte oft uneinheitlich. Umso sorgfältiger wollen die Schritte im Vorfeld des Vertragsschlusses, z.B. Auswahl der Geschäftspartner, Nachforschungen in Bezug auf die Kaufsache (v.a. im Immobilienbereich) und vorausschauende Vertragsgestaltung, erwogen sein. In vielen Fällen kann eine Schiedsklausel sinnvoll sein.

Im Mittelpunkt der Vertragsgestaltung stehen meist die Sicherungsmittel.

Im Außenhandel kommen bevorzugt Bankbürgschaften zum Einsatz. Da die gesetzlichen Regelungen nur in Abwesenheit einer abweichenden Bestimmung in der Bürgschaft zur Anwendung kommen, ist auch hier besondere Sorgfalt in Bezug auf den Wortlaut geboten.

In der rumänischen Praxis werden sehr häufig Solawechsel verwendet. Für die so abgesicherten Forderungen können bei Zahlungsausfall in einem vereinfachten Verfahren kurzfristig Vollstreckungstitel erwirkt werden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen sind möglich, etwa Eigentumsvorbehalt und auch die sog. „Mobiliarhypothek“, die einem besitzlosen Pfandrecht entspricht. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass eine Eintragung dieser Rechte in das sog. „Elektronische Archiv für Sicherheiten beweglicher Güter“ unbedingt erforderlich ist. Nur auf diese Weise ist das Recht Dritten entgegenhaltbar und kann somit ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb Dritter ausgeschlossen werden.

Grundbucheintragungen dinglicher Rechte dienen derzeit lediglich der Sicherung der Drittwirkung und haben noch keine konstitutive Wirkung (bis zum Abschluss sämtlicher Katasterarbeiten in Rumänien).

Die Historie der Eigentumsverhältnisse, die Grundbucheintragungen, die (häufig fehlerhafte) Katasterdokumentation und die Nichtexistenz von Lasten, Restitutionsansprüchen oder Streitigkeiten über die Immobilie sind eingehend im Rahmen einer Due Diligence zu analysieren, um etwaige Risiken beim Erwerb der Immobilie frühzeitig zu identifizieren, einzuschätzen und, soweit möglich, auszuschließen.

Sie haben weitere Fragen zum Zivilrecht in Rumänien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bukarest, Herr Rechtsanwalt Christian Weident, berät Sie gerne: weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53


Stand der Bearbeitung: Oktober 2018