Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Rumänien
CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu


Vergaberecht in Rumänien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro


Rumänien hat die im Vergaberecht anwendbaren EU- Richtlinien von 2014 ins rumänische Recht umgesetzt. Diese betreffen die Vergabe von Konzessionen, klassischen öffentlichen Aufträgen und Aufträgen in den Bereichen der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste.

  1. Was ist eine öffentliche Auftragsvergabe?
  2. Wie kann ein Auftraggeber einen Vertrag abschließen?
  3. Wo sind Informationen über laufende Verfahren erhältlich?
  4. Wer kann an einem Vergabeverfahren teilnehmen?
  5. Wie wird der Zuschlag erteilt?
  6. Wo werden die o.g Anforderungen und Kriterien bekanntgegeben?
  7. Wie wird die Erfüllung der Eignungskriterien nachgewiesen?
  8. Regelt das Vergaberecht ausschließlich die Durchführung des Vergabeprozesses bis zum Abschluss des Vertrages?
  9. Wie kann man eine fehlerhafte Vergabe von Verträgen anfechten?

Antworten

1. Was ist eine öffentliche Auftragsvergabe?

Eine öffentliche Auftragsvergabe stellt den Bezug von Dienst- bzw. Bauleistungen oder Waren durch öffentliche Auftraggeber von Wirtschaftsteilnehmern aufgrund eines öffentlichen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsvertrages dar.

2. Wie kann ein Auftraggeber einen Vertrag abschließen?

Je nach dem geschätzten Wert des Vertrages (ohne Umsatzsteuer) kann der Auftraggeber den Vertrag wie folgt abschließen:

a. durch direkte Anschaffung (achiziţie directă);

b. aufgrund eines vereinfachten Vergabeverfahrens (procedura simplificată); oder

c. aufgrund von Vergabeverfahren, die ausdrücklich und detailliert im Gesetz geregelt werden. Zu den grundlegenden Vergabeverfahren gehören das offene Verfahren (licitaţie deschisă) und das nichtoffene Verfahren (licitaţie restrânsă).

3. Wo sind Informationen über laufende Verfahren erhältlich?

Das Ziel des Gesetzgebers besteht darin, dass alle Verfahrensarten mit Hilfe von elektronischen Mitteln durchgeführt werden. Zu diesem Zweck ist das elektronische Ausschreibungssystem (rum. sistemul electronic de achiziţii publice, kurz „SEAP“ genannt) eingerichtet worden.

Weitere Informationen über laufende Verfahren sind unter www.e-licitatie.ro bzw. unter sicap-prod.e-licitatie.ro zu finden.

4. Wer kann an einem Vergabeverfahren teilnehmen?

Jeder in- oder ausländische Wirtschaftsteilnehmer, der rechtmäßig Bau- oder Dienstleistungen oder Waren auf dem freien Markt anbietet und ein Angebot im Rahmen eines o.g. Verfahrens beim Auftraggeber einreicht.

Als Bieter können ein Wirtschaftsteilnehmer alleine oder ein Konsortium auftreten. Der Bieter kann den Vertrag dabei mit Hilfe von Subunternehmern durchführen. Dritte Unterstützer (terţi susţinători) können den Bieter ferner zur Erfüllung der durch den Auftraggeber festgestellten Kriterien und u.U. zur Durchführung des Vertrages unterstützen.

5. Wie wird der Zuschlag erteilt?

Der Auftraggeber bestimmt den Ausschreibungsgewinner aufgrund des wirtschaftlich günstigsten Angebotes, des Zuschlagskriteriums und u.U. der Bewertungsfaktoren, soweit dessen Angebot allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht und der betreffende Bieter die Eignungskriterien erfüllt und nicht ausgeschlossen ist.

6. Wo werden die o.g Anforderungen und Kriterien bekanntgegeben?

Die Anforderungen des Auftraggebers sowie die Eignungskriterien, das Zuschlagskriterium und u.U. die Bewertungsfaktoren werden in der Ausschreibungsdokumentation jedes Verfahrens genannt. Diese ist grundsätzlich in elektronischem Format unter den o.g. Internet-Adressen zu finden.

7. Wie wird die Erfüllung der Eignungskriterien nachgewiesen?

Das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Eignungskriterien können bei der Einreichung des Angebotes aufgrund einer sog. „einheitlichen europäischen Eigenerklärung“ nachgewiesen werden.

Der Auftraggeber fordert den erstplatzierten Bieter zur Einreichung angepasster, konkreter Nachweise der Erfüllung aller qualitativen Eignungskriterien auf.

8. Regelt das Vergaberecht ausschließlich die Durchführung des Vergabeprozesses bis zum Abschluss des Vertrages?

Nein, die Bestimmungen des Vergaberechts regeln derzeit auch die Etappe der Durchführung des Vertrages bis zu dessen Beendigung (z.B. die Änderung des Vertrages).

9. Wie kann man eine fehlerhafte Vergabe von Verträgen anfechten?

Gegen eine fehlerhafte Vergabe von Verträgen oder weitere verletzende Verwaltungsakte oder Unterlassungen des Auftraggebers kann der Betroffene eine Anfechtung vor dem Nationalrat für die Lösung von Beschwerden (Consiliul Naţional de Soluţionare a Contestaţiilor) oder bei der Verwaltungsabteilung des zuständigen Landgerichts (Tribnunal) gerichten einreichen. Das Gesetz setzt der Anfechtung eine Kaution voraus.

Weil die Ausübung von Rechtsmitteln mit knappen Fristen und strengen Verfahrensregeln verbunden sind, ist die Einholung spezialisierter Beratung bereits zu Beginn des Verfahrens empfehlenswert.

Sie haben weitere Fragen zum Vergaberecht in Rumänien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bukarest, Herr Rechtsanwalt Christian Weident, berät Sie gerne: weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53


Stand der Bearbeitung: Januar 2019