Elektronische Umsatzerlöserfassung

Am 10. Februar 2016 verabschiedete die Regierung wohl das meist kontroverse Gesetz letzter Zeit: Elektronische Umsatzerlöserfassung.

Für die Einführung stimmten 105 der Abgeordneten von den insgesamt 145 Anwesenden ab.

Die Einführung der Pflichterfassung wird schrittweise erfolgen. Zuerst wird sie Restaurants und Hotels, danach Einzelhandel- und Großhandelgeschäfte betreffen. In zwei Jahren sollte die Umsatzerlöserfassung für alle Unternehmer obligatorisch sein, die Umsatzerlöse in bar einnehmen.

Neben einem wirksamen Mittel für den Kampf gegen die Schattenwirtschaft erhofft sich das Finanzministerium vom Projekt eine Erhöhung der Einkommen der Staatskasse um 18 Milliarden Kronen.

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