Einer neuen Verordnung der tschechischen Regierung zufolge erhöht sich ab Januar 2016 der Monats- und Stundensatz des Mindestlohns.
Der minimale Stundensatz steigt damit zum zweiten Mal seit 2015 von aktuell 55 CZK auf 58,70 CZK, der minimale Monatssatz von 9 200 auf 9 900 CZK. Trotzdem zählt die Tschechische Republik nach wie vor zu den EU-Ländern mit dem niedrigsten gesetzlichen Mindestlohn. Unternehmen können also zu relativ geringen Kosten auf qualifizierte Arbeitskräfte zugreifen.
Eine weitere künftige Erhöhung des Mindestlohns auf bis zu 40 Prozent des Durchschnittslohns, der aktuell 25.306 CZK monatlich beträgt, ist ebenfalls im Gespräch. Dies wäre zwar Motivation für mehr Beschäftigung, könnte aber auch zu einer Ausweitung illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeit) führen, verbunden mit dem Risiko von Kontrollen seitens der zuständigen Behörden. Im Fall des Ausgleichs der steigenden Kosten durch Personalkürzungen müssen Unternehmen die strengen Auflagen des Arbeitsgesetzbuches berücksichtigen, um Gerichtsprozesse bei ungültiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Lohnersatzzahlungen zu vermeiden. Sowohl bei der Zusammenarbeit mit Gewerbetreibenden als auch Entlassungen ist Vorsicht geboten, damit die Einsparungen nicht niedriger als die Ausgaben infolge unterschätzter Risiken ausfallen.