Barzahlungen werden bis Ende 2014 wesentlich verändert. Die Obergrenze für die bar Zahlungen wird von der aktuellen Höhe von CZK 350.000 zu CZK 270.000 vermindert werden. Gemäß der Änderung ist sogar der Empfänger einer Barzahlung verpflichtet, solche Zahlung abzulehnen, falls sie die neue gesetzliche Grenze übersteigert. Das führt auch zur die Haftung des Empfängers. Darüber hinaus wurde eine gesetzliche Definition der Zahlung erweitert. Das bedeutet, dass sich diese Einschränkungen auf alle Zahlungen beziehen, ohne z.B. die Darlehen oder Schenkungen auszuschließen.
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