Ablauf von Arbeitsgerichtsprozessen in Südafrika
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za
Wie gestaltet sich der Ablauf eines Arbeitsgerichtsprozess in Südafrika?
Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Südafrika sieht im Grundsatz zunächst eine vorgeschaltete Schlichtungsstelle, die „CCMA“ (The Commission for Conciliation, Mediation and Arbitration), vor. Nachdem der Arbeitnehmer den Gegenstand des Verfahrens vorgebracht hat, wird zunächst der Arbeitgeber angehört, dann der Arbeitnehmer und anschließend versucht eine Einigung herbeizuführen. Kommt diese nicht zustande, kann das Verfahren je nach Verfahrensgegenstand vor dem Schiedsgericht oder dem Arbeitsgericht fortgeführt werden.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und bindend, eine zweite Instanz existiert insoweit nicht. Auf das weitere Verfahren vor den Arbeitsgerichten kann aber die Berufungsinstanz folgen.
Bei einem Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitnehmer lediglich darlegen und beweisen, dass er gekündigt wurde. Die Gründe und vor allem deren Rechtfertigung muss hingegen der Arbeitgeber darlegen und beweisen.
Wie sind die Arbeitsgerichte besetzt?
Bei der „CCMA“ (The Commission for Conciliation, Mediation and Arbitration) erfolgt die Besetzung durch einen „Commissioner“, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und insbesondere schon mehrjährige Berufserfahrung im Arbeitsrecht vorweisen muss.
Die Arbeitsgerichte sind mit einem Einzelrichter besetzt. Diese sind Richter des High Courts oder weisen mehrjährige Berufserfahrung im Arbeitsrecht vor. In der Berufungsinstanz wird vor drei Richtern verhandelt, die Richter des High Court sein müssen.
Welche Beweise können beigebracht werden?
Es können sowohl Zeugen als auch Urkunden zum Beweis herangezogen werden.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362
Stand der Bearbeitung: Oktober 2018