Kündigung des Arbeitnehmers aus wirtschaftlichen Gründen in Südafrika
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za
Welche Voraussetzungen hat eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen?
Eine Kündigung aus wirtschaftlichen oder betriebsbedingten Gründen erfolgt, wenn der Arbeitgeber das Personal abbaut. Ein solcher Abbau kann im Besonderen aus betriebswirtschaftlichen, technologischen oder strukturbedingten Gründen erforderlich sein.
Wie ist das Kündigungsverfahren gestaltet?
Der Arbeitgeber muss zunächst die im Tarifvertrag benannten Personen und Stellen, falls nicht vorhanden den Betriebsrat (‚workplace forum‘), falls nicht vorhanden die Gewerkschaft oder die Arbeitnehmer selbst hinzuziehen.
Der Arbeitgeber muss die Gegenseite schriftlich zu Verhandlungen und Beratungen einladen und sämtliche relevanten Tatsachen zur Verfügung stellen: Gründe für den Personalabbau, Alternativen wie Versetzungen, Anzahl der Arbeitnehmer, Auswahlkriterien (Sozialauswahl), Beendigungszeitpunkt, Anzahl der Arbeitnehmer, die in den letzten 12 Monaten abgebaut wurden.
Ziel dieser Verhandlungen und Beratungen ist es, eine für beide Seiten verträgliche Lösung zu finden. Insbesondere soll hierdurch geklärt werden, ob die wirtschaftlichen Gründe gerechtfertigt sind, wie viele Arbeitnehmer tatsächlich gekündigt werden müssen, nach welchen Kriterien die Arbeitnehmer ausgewählt werden sollen und welche Abfindungen sie erhalten sollen.
Wird keine Einigung erreicht kann bereits hier die Schlichtungsstelle „CCMA“ (The Commission for Conciliation, Mediation and Arbitration) angerufen werden. Anschließend muss die Kündigung den Arbeitnehmern schriftlich erklärt werden.
Welche Zahlungen sind am Ende des Arbeitsverhältnisses zu leisten?
Der Arbeitgeber muss zunächst den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlen oder kann den Arbeitnehmer freistellen. Weiterhin hat er den noch offenen Urlaubsanspruch zu vergüten.
Bei einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen sieht das Gesetz eine Regelung zur Höhe der Abfindung vor. Danach erhält ein Arbeitnehmer für jedes vollendete Beschäftigungsjahr ein volles Wochengehalt. Eine für den Arbeitnehmer vorteilhafte Abweichung hiervon kann vereinbart werden.
Welches sind die Folgen einer nicht gerechtfertigten Kündigung?
Auf eine ungerechtfertigte Kündigung folgt entweder die Wiedereinstellung oder eine Abfindungszahlung. Eine Abfindungszahlung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nicht wiedereingestellt werden will, das Arbeits- und Vertrauensverhältnis irreparabel geschädigt ist oder wenn die Kündigung lediglich wegen eines Verfahrensfehlers ungerechtfertigt ist.
Bei einer Wiedereinstellung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Lohn für die Zeit zwischen der Kündigung und der Wiedereinstellung bezahlen. Je nach Dauer des Kündigungsschutzprozesses kann dieser Betrag auch ein Jahresgehalt übersteigen.
Die Abfindung beträgt abhängig vom Grund des Scheiterns der Kündigung in Regel bis zu 12 Monatsgehälter, kann aber auch in Ausnahmefällen auch bis zu 24 Montagsgehälter betragen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362
Stand der Bearbeitung: Oktober 2018