Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südafrika
CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt


Geschäftsführerstellung in Südafrika

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za

Wer kann Geschäftsführer werden?

Zum Geschäftsführer kann nur eine volljährige, natürliche Person bestellt werden. Zudem müssen die Voraussetzungen des Gesellschaftsvertrags erfüllt sein. Ausgeschlossen sind Personen, denen durch Gerichtsbeschluss das Ausüben einer Geschäftsführerstellung verboten wurde. Ist der designierte Geschäftsführer insolvent, hat er vermögensbezogene Straftaten begangen oder lag in der Vergangenheit ein unternehmensbezogenes Fehlverhalten vor, so darf der Geschäftsführer nur dann ernannt werden, wenn dies zuvor gerichtlich erlaubt wurde.

Auch kann es einen de facto Geschäftsführer geben, dessen Stellung allein aus seiner tatsächlichen Tätigkeit resultiert, obwohl die Gesellschafter ihn nie als Geschäftsführer bestellt haben. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Geschäftsführer auch.

Inwieweit ist der Geschäftsführer zur Vornahme von Geschäften berechtigt?

Nach dem südafrikanischen Gesellschaftsrecht darf der Geschäftsführer Geschäfte vornehmen, soweit er hierfür durch Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag ermächtigt ist. Anders als in Deutschland gelten die durch den Gesellschaftsvertrag öffentlich bekannt gegebenen Beschränkungen der Vertretungsmacht auch im Verhältnis zu Dritten. Hierdurch soll der Schutz der Gesellschaft vor missbräuchlichem Handeln des Geschäftsführers gestärkt werden, während in Deutschland der Rechtsverkehr geschützt werden soll. Dabei kann durch den Gesellschaftsvertrag die Vertretungsmacht des Geschäftsführers auch von der vorherigen Genehmigung der Gesellschafterversammlung abhängig gemacht werden.

Was sind die Aufgaben und Verpflichtungen des Geschäftsführers?

Die Aufgaben und Verpflichtungen des Geschäftsführers ergeben sich im Besonderen aus dem Gesellschaftsvertrag und den gesetzlichen Regelungen. Schon qua Gesetz gelten Treue-, Informations-, und Geheimhaltungspflichten. Zudem müssen die Entscheidungen des Geschäftsführers den „Business Judgment Test“ bestehen, d. h. der Geschäftsführer muss von Gesetzes wegen auf ausreichender Tatsachengrundlage eine vertretbare Entscheidung treffen. Demnach gehört es zu den besonderen Pflichten eines Geschäftsführers, ausreichende Informationen zusammenzutragen. Verstößt der Geschäftsführer gegen diese gesetzlichen Vorgaben des südafrikanischen Gesellschaftsrechts, haftet er persönlich gegenüber der Gesellschaft. Um Haftungsansprüche besser durchsetzen zu können, sollte eine sogenannte D&O Versicherung zu Gunsten des Geschäftsführers abgeschlossen werden.

Wie wird ein Geschäftsführer bestellt?

Die Bestellung des Geschäftsführers wird durch den Gesellschaftsvertrag näher geregelt. Die Geschäftsführer können grundsätzlich von jeder Person, also auch von Dritten, bestimmt werden. Für gewinnorientierte Unternehmen sieht das Gesetz indes vor, dass mindestens 50% der Geschäftsführer und der Ersatzgeschäftsführer durch die Gesellschafter gewählt werden.

Wie wird ein Geschäftsführer abberufen?

Ein Geschäftsführer kann jederzeit durch einen einfachen Gesellschafterbeschluss abgesetzt werden, auch wenn der Gesellschaftsvertrag insoweit strengere Voraussetzungen enthält.

Gibt es mehrere Geschäftsführer, kann ein Geschäftsführer durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter abberufen werden. Dies gilt aber nur dann,

  • wenn der Geschäftsführer untätig ist oder seinen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachkommt,
  • oder der Geschäftsführer für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig ist.

Der durch die anderen Geschäftsführer abberufene Geschäftsführer kann die Entscheidung gerichtlich nach einer Überlegungsfrist von 20 Geschäftstagen gerichtlich überprüfen lassen.

Zu beachten ist allerdings, dass eine Abberufung eines Geschäftsführers einen Vertragsbruch darstellen kann, welcher Ansprüche des Geschäftsführers gegen die Gesellschaft zu begründen vermag.

Ist die Delegation von Geschäftsführeraufgaben möglich?

Die Geschäftsführer können einzelne Aufgaben auf Komitees übertragen, die auch von Dritten besetzt werden können. Diese Dritten müssen aber auch die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, die auch an die Geschäftsführer gestellt werden. Allerdings dürfen Dritte kein Stimmrecht innerhalb des Komitees haben. Durch die Aufgabenübertragung werden die Geschäftsführer nicht von ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung frei, sondern müssen die Arbeit der Komitees überwachen. Hauptziel der Komitees soll es sein, die Geschäftsführer mit ausreichend Informationen zu versorgen. Börsennotierte Unternehmen, Unternehmen mit einen „Public Interest Score“ von über 500, sowie Arten von Unternehmen für die der „Minister of Trade and Industry“ dies vorsieht, müssen ein „Social and Ethics Committee“ einrichten.

Hat der Geschäftsführer einen eigenen Arbeitsvertrag?

Der Geschäftsführer kann einen eigenen Arbeitsvertrag haben. Allerdings ist dies nicht zwingend; ein dementsprechendes Vertragsverhältnis kann auch auch stillschwegend durch schlüssiges Tun begründet werden.


Stand der Bearbeitung: Oktober 2018