Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südafrika
CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt


Mehrwertsteuer in Südafrika

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za

Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Südafrika?

Aktuell beträgt der Mehrwertsteuersatz in Südafrika 14 %.

Muss ich bei Warensendungen nach Südafrika die Mehrwertsteuer in Südafrika abführen?

Bei Warensendungen nach Südafrika muss der Importeur grundsätzlich Mehrwertsteuer in Südafrika abführen, nicht jedoch das deutsche Unternehmen. Der südafrikanische Importeur muss hierfür, falls noch nicht vorhanden, beim südafrikanischen Finanzamt SARS (South African Revenue Services) eine Zollregistrierung (Customs Registration) beantragen.

Die Einfuhrumsatzsteuer kann – sofern der Importeur zur Umsatzsteuer angemeldet ist – im Rahmen des normalen Umsatzsteuerausgleichs, der in Südafrika generell im 2-Monats-Turnus erfolgt, zurückgefordert werden. Nicht jedes Unternehmen in Südafrika nimmt am Umsatzsteuerverkehr teil. Die Umsatzsteuerregistrierung ist bei Jahresumsätzen des Unternehmens unter 50.000 Rand nicht möglich, zwischen 50.000 und 1 Mio. Rand freiwillig und erst über 1 Mio. Rand Jahresumsatz zwingend.

Ist der Importeur nicht zur Umsatzsteuer angemeldet oder hat er noch keine Zollregistrierung, so kann er sich eines bei SARS registrierten lokalen Einfuhragenten (Registered Import Agent) bedienen. Dieser wickelt den Import gemeinsam mit der Spedition und dem Abfertigungsunternehmen (Clearing Agent) vor Ort ab.

Muss ich bei der Erbringung von Dienstleistungen in Südafrika die Mehrwertsteuer in Südafrika abführen?

Bei der Erbringung von Dienstleistungen in Südafrika müssen in Südafrika Mehrwertsteuern vom Dienstleistungsempfänger abgeführt werden. Ist der Dienstleistungsempfänger kein registrierter Händler kann er die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen.

Wie kann ich die Mehrwertsteuer in Südafrika abführen?

Hierfür ist eine Registrierung bei SARS (South African Revenue Services) erforderlich. Die Registrierung ist bei Jahresumsätzen des Unternehmens unter 50.000 Rand nicht möglich, zwischen 50.000 und 1 Mio. Rand freiwillig und erst über 1 Mio. Rand Jahresumsatz zwingend. Ist das Unternehmen nicht zur Umsatzsteuer angemeldet oder hat er noch keine Zollregistrierung, so kann es sich eines bei SARS registrierten lokalen Einfuhragenten (Registered Import Agent) bedienen, der die Abführung der Mehrwertsteuer abwickelt.

Wie bekomme ich eine südafrikanische Umsatzsteueridentnummer?

Mit der Registrierung beim örtlich zuständigen SARS erhalten Sie die Umsatzsteueridentnummer.

Wo sitzt das für mich zuständige Finanzamt?

Das für Sie zuständige Finanzamt ist das von ihrem Sitz in Südafrika nächstgelegene Finanzamt.



Stand der Bearbeitung: Oktober 2018