Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südafrika
CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt


Besteuerung von Gesellschaften in Südafrika

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za

Wie werden südafrikanische Gesellschaften im Grundsatz besteuert?

Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden mit eine pauschalen Einkommenssteuer von 28 % belastet. Auf 80 % ihres Kapitalertrags müssen Unternehmen zusätzlich Steuern in Höhe von 28 %, effektiv damit 22,4 %, bezahlen.

Die Besteurung von Unternehmen ist im Einzelnen im Corporate Income Tax (CIT) geregelt; daneben findet der Income Tax Act Anwendung. Danach unterfallen alle in Südafrika ansässigen Unternehmen oder dort tatsächlch gelenkten Unternehmen der Steuerpflicht. Ausländische Unternehmen, die in Südafrika eine Niederlassung unterhalten haben ihre in Südafrika erzielten Einkünfte zu versteuern. Die Unternehmenssteuer beträgt 28%, wobei seit dem 1. März in sog. Special Economic Zones der Steuersatz auf 15 % herabgesetzt ist.

Daneben können Kleinstunternehmen (Micro Business) Steuererleichterungen und -vereinfachungen zugute kommen. Diese Steuererleichterungen und -vereinfachungen haben zur Voraussetzung, dass der Gesamtumsatz eine Million Rand nicht überschreitet. Die Steuervereinfachung besteht im Kern darin, dass eine sog. Turnover Tax andere Steuerarten ersetzt. Die Steuerhöhe ist dabei an die erzielten Umsätze wie folgt geknüpft.

Umsatz Steuersatz
0 - 335 000 Rand 0%
335 001 - 500 000 Rand 1% des Betrages über 335 000 Rand
500 001 - 750 000 Rand 1650 R + 2% des Betrages über 500 000 Rand
750 001 Rand und mehr 6 650 + 3% des Betrages über 750 000 Rand

In ähnlicher Weise ist die Besteuerung von Kleinunternehmen (Small Business Corporation), deren Einkünfte 20 Millionen Rand nicht überschreiten, geregelt. Im Hinblick auf die Steuerbelastung ergibt sich hiernach folgendes Bild:

Einkünfte Steuersatz
0 – 75 750 Rand 0%
75 751 Rand – 365 000 Rand 7% des Einkommens über 75 750 Rand
365 001 Rand – 550 000 Rand 20 248 Rand + 21% des Einkommens über 365 000 Rand
550 001 Rand und darüber 59 098 Rand + 28% des Einkommens über 550 000 Rand

Daneben unteliegen Gewinnausschüttungen „Dividends Tax“. Die „Dividends Tax“ ist von demjenigen geschuldet, dem die Gewnnausschüttung gebührt. In der Praxis wird diese Steuer diretkt von dem ausschüttenden Unternehmen an den Fiskus abgeführt. Die Höhe der „Dividends Tax“ beträgt inzwischen im Grundsatz 20% für am oder nach dem 22.02.2017 ausgeschüttete Zahlungen.

Welcher Steuerlast sehen ausländische Unternehmen in Südafrika entgegen?

Ausländische Unternehmen müssen ebenfalls eine pauschale Einkommenssteuer in Höhe von 28 % entrichten. Dabei richtet sich die formale Abgrenzung von aus- und inländischen Unternehmen grundsätzlich nach dem aus dem deutschen Steuerrecht bekannten sog. Welteinkommensprinzip. Eine Gesellschaft gilt danach als in Südafrika ansässig, wenn sie entweder dort gegründet wurde oder sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (place of effective management) in Südafrika befindet. Als Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung gilt nach einer Verwaltungsrichtlinie der südafrikanischen Steuerbehörden - vergleichbar mit deutschem Recht - der Ort, wo die unternehmerischen Entscheidungen umgesetzt oder gefällt werden und das Tagesgeschäft geführt wird.

Welche Behörde verwaltet die Steuern?

Steuerangelegenheiten werden in Südafrika von dem South African Revenue Service (SARS) verwaltet.

Besteht zwischen Südafrika und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Deutschland und Südafrika haben im Jahre 1973 ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen (BStBl 1974 I S. 850, BGBl. 1974 II S. 1185).



Stand der Bearbeitung: Oktober 2018