Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung in Südafrika
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za
Wie bekomme ich Informationen über die Bonität meines südafrikanischen Kunden?
Auskünfte über die Bonität eines südafrikanischen Geschäftspartners können bei diversen Dienstleistern abgefragt werden. Insoweit sind beispielsweise „TransUnion, Experian, Compuscan und XDS“ zu nennen.
Wie kann ich außergerichtlich mahnen?
Bevor Sie ein Gerichtsverfahren gegen Ihren Kunden einleiten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen, um Ihren Kunden zur Zahlung zu bewegen bzw. um ein Gerichtsverfahren vorzubereiten:
- letztmalige Zahlungsaufforderung, mit der Sie Ihren Kunden zugleich in Verzug setzen und
- anwaltliches Mahnschreiben
Kann ich in Deutschland einen Titel gegen meinen Kunden in Südafrika erwirken?
Dies ist möglich, soweit Sie aufgrund des mit Ihrem Kunden bestehenden Vertrages oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu berechtigt sind, in Deutschland zu klagen. Es muss also ein Gerichtsstand in Deutschland bestehen.
Enthält der Vertrag mit dem südafrikanischen Kunden eine Klausel, die es Ihnen erlaubt, in Deutschland klagen, so können Sie auf diesem Wege einen Titel gegen Ihren Kunden in Südafrika erwirken. Damit ein deutsches Urteil von den südafrikanischen Gerichten anerkannt wird, muss das deutsche Gericht zunächst die internationale Zuständigkeit nach dem südafrikanischen Recht besitzen. Daher ist vor allem eine vertraglich vereinbarte Gerichtsstandsklausel dringend zu empfehlen, da ansonsten vor allem der Wohnsitz des Beklagten die internationale Zuständigkeit nach südafrikanischem Recht begründet. Das Urteil muss außerdem rechtskräftig sein, das heißt dass es nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Der deutsche Titel ist allerdings in Südafrika anerkennen zu lassen.
Kann ich in Deutschland ein Mahnbescheidsverfahren gegen einen in Südafrika ansässigen Schuldner einleiten?
Südafrika hat mit Deutschland nicht die Zustellung eines Mahnbescheids vereinbart. Sie können daher nicht in Deutschland ein Mahnbescheidsverfahren gegen den in Südafrika ansässigen Schuldner einleiten.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362
Stand der Bearbeitung: Oktober 2018