Forderungsdurchsetzung bei Insolvenz in Südafrika
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za
Wer sind die Ansprechpartner im südafrikanischen Insolvenzverfahren?
Das Insolvenzverfahren muss zunächst durch einen Anwalt durch einen Antrag beim High Court eingeleitet werden. Vom Gericht wird sodann unter anderem ein Treuhänder für das Vermögen des Privatschuldners bestimmt, der das Vermögen im Anschluss verwaltet; im Falle der Insolvenz eines Unternehmens wird ein Insolvenzverwalter bestimmt, der das Unternehmen abwickelt.
Wie erfahre ich, ob ein südafrikanisches Unternehmen in der Insolvenz ist?
In Südafrika gibt es kein Insolvenzregister, in dem die insolventen Unternehmen aufgeführt sind. Mit einer Anfrage bei der Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) kann unter Umständen herausgefunden werden, ob sich ein Unternehmen in der Abwicklung befindet.
Wie und in welcher Frist muss ich meine Forderungen anmelden?
Der Schuldner muss mindestens 14 Tage und maximal 30 Tage vor der Antragstellung beim High Court im Staatsanzeiger und lokalen Zeitungen seine Zahlungsunfähigkeit veröffentlichen, so dass sich sämtliche Gläubiger bei ihm melden können. Weiterhin muss innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung jedem bekannten Gläubiger eine Kopie von der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den High Court in der Gazette, dem südafrikanischen Staatsanzeiger, finden in der Regel zwei Gläubigerversammlungen statt. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen nebst eidesstattlicher Versicherung mindestens 24 Stunden vor der ersten oder zweiten Gläubigerversammlung anhand von Formblättern anmelden.
Wie und in welcher Frist mache ich einen Eigentumsvorbehalt geltend?
Der Insolvenzverwalter kann grundsätzlich anstelle des insolventen Schuldners Verträge erfüllen oder die Erfüllung ablehnen. Liegt ein Eigentumsvorbehalt vor, ist der Verkäufer im Falle einer Insolvenz geschützt. Denn der Verkäufer kann dann vom Insolvenzverwalter die Herausgabe des Vorbehaltsguts verlangen. Der Eigentumsvorbehalt muss in der für die Forderungen geltenden Frist geltend gemacht werden. Das Herausgabeverlangen sollte aus praktischen Gründen in englischer Sprache verfasst sein. Weiterhin muss der Verkäufer die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts und die Kenntnisnahme des Käufers hiervon nachweisen. Der Verkäufer muss außerdem das Vorbehaltsgut eindeutig bestimmen können und nachweisen, dass noch nicht dafür bezahlt wurde.
In welcher Reihenfolge erfolgt die Verteilung der Masse im Insolvenzverfahren?
Zunächst werden von der Insolvenzmasse die Kosten für das Insolvenzverfahren abgezogen (Insolvenzverwalter, Insolvenzgericht, Versteigerungskosten usw.) Die stärkste Position bei der Verteilung der Masse haben die Gläubiger mit einer Sicherheit (z.B. Hypothek, Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt). Diese werden vorrangig bedient (‚secured creditors‘). Dann werden die sogenannten bevorzugten Gläubiger (‚preferent creditors‘) befriedigt. Hierzu zählen die noch offenen Steuerzahlungen gegenüber dem Fiskus und die noch offenen Gehälter der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens. Am Ende wird die noch vorhandene Masse unter den weiteren Gläubigern anteilig entsprechend ihrer Forderungshöhe verteilt.
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Stand der Bearbeitung: Oktober 2018