Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südafrika
CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt


Leistungsstörungen im Rechtsverhältnis zu Kunden in Südafrika

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za

Welche Rechte hat der Käufer bei Nichtlieferung, Lieferverzug oder Mangelhaftigkeit der Ware?

Nach südafrikanischem Recht kann der Käufer bei einer Nichtlieferung, Zuwenig- oder Zuviellieferung oder bei einem Lieferverzug die Nachlieferung oder Schadensersatz verlangen oder den Kaufvertrag widerrufen. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer unter verschiedenen weiteren Voraussetzungen den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Nach dem UN- Kaufrecht hat der Käufer hat bei einer Nichtlieferung, Lieferverzögerung oder mangelhaften Ware folgende Rechte:

  • Bei Nichtlieferung hat er einen Erfüllungsanspruch;
  • ist die Ware nicht vertragsgemäß, kann er den Kaufpreis mindern;
  • erfüllt der Verkäufer nicht vertragsgemäß, so kann der Käufer Nachbesserung verlangen;
  • Ersatzlieferung kann der Käufer nur ausnahmsweise verlangen, wenn die Vertragsverletzung des Verkäufers wesentlich ist (z. B. wenn der Käufer das Interesse an der Ware verliert, weil der Verkäufer bei einem Geschäft den Liefertermin nicht einhält, bei dem es wesentlich auf den Zeitpunkt der Lieferung ankommt (sog. Fixgeschäft);
  • die Aufhebung des Vertrages kann der Käufer ebenfalls nur ausnahmsweise bei einer wesentlichen Vertragsverletzung verlangen.

Der Schadensersatzanspruch des Käufers ist gesetzlich begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden; vertraglich kann er darüber hinaus z.B. auf den Auftragswert oder die Versicherungssumme begrenzt werden

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, z.B. wenn er nicht bezahlt?

Zahlt der Käufer den Preis nicht, kann der Verkäufer nach südafrikanischem Recht auf Kaufpreiszahlung klagen, bei einer wesentlichen Vertragsverletzung den Vertrag widerrufen und/ oder Schadensersatz verlangen.

Auch nach UN-Kaufrecht hat der Verkäufer im Falle der Nichtzahlung durch den Käufer einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch gegen diesen. Vertragsaufhebung durch Rücktritt vom Vertrag kann der Verkäufer nur bei Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung des Käufers verlangen. Daneben können dem Käufer Zins- und Schadensersatzansprüche zustehen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362

Stand der Bearbeitungen: Oktober 2018