Umsatzsteuerliche Organschaft in Rumänien
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro
Das rumänische Steuerrecht erlaubt eine wesentliche Vereinfachung der Behandlung der Umsatzsteuer für eng miteinander verbundene Unternehmen.
Um von dieser Vereinfachung zu profitieren, schließen sich mehrere in Rumänien ansässige, rechtlich unabhängige, aber finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eng miteinander verbundene Unternehmen zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft zusammen.
Eine solche Organschaft in Rumänien ist möglich, wenn die Anteile der beteiligten Unternehmen direkt oder indirekt zu mehr als 50 Prozent von denselben Gesellschaftern gehalten werden und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Innerhalb der umsatzsteuerlichen Organschaft erstellt jedes Mitglied der Gruppe seine eigenen Umsatzsteuererklärungen und sendet sie an jenes Unternehmen, welches die Organschaft gegenüber den Finanzbehörden vertritt.
Es wird dann für die Organschaft eine konsolidierte Erklärung der Umsatzsteuer erstellt.
Die sich aus der konsolidierten Steuererklärung ergebende Steuer oder Erstattung wird schließlich gemeinsam entrichtet bzw. beantragt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Umsatzsteuerliche Organschaft in Rumänien
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Stand der Bearbeitung: Januar 2025