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CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt


Geschäftsführerstellung in Südafrika

Aktualisiert am 27.02.2026

Von unseren deutschsprachigen Anwälten in Kapstadt:

Marco Zumpt
Rechtsanwalt

zum Autor
 

Grundlegende Informationen zur Geschäftsführerstellung in Südafrika

  1. Wer kann in Südafrika Geschäftsführer werden?
  2. Welche Befugnisse und Rechte hat ein Geschäftsführer in Südafrika?
  3. Was sind die Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers in Südafrika?
  4. Wie wird in Südafrika ein Geschäftsführer bestellt?
  5. Wie wird in Südafrika ein Geschäftsführer abberufen?
  6. Können Geschäftsführungsaufgaben in Südafrika übertragen werden?

1. Wer kann in Südafrika Geschäftsführer werden?

Grundsätzlich kann jede volljährige Person zum Geschäftsführer einer südafrikanischen Gesellschaft bestellt werden.

Juristische Personen (z.B. eine Gesellschaft) sowie geschäftsunfähige natürliche Personen können nicht zum Geschäftsführer bestellt werden.

Daneben muss ein Geschäftsführer alle Voraussetzungen erfüllen, die der Gesellschaftsvertrag (MOI - Memorandum of Incorporation) an die Person des Geschäftsführers stellt.
Diese Anforderungen können, je nach MOI, unterschiedlich ausfallen.
Eine Person ist außerdem für eine Dauer von fünf Jahren von der Geschäftsführerstellung ausgeschlossen, wenn sie

  • insolvent ist oder
  • vermögensbezogene Straftaten begangen hat,

es sei denn, die Person erwirkt eine gerichtliche Entscheidung, die eine Stellung als Geschäftsführer ausdrücklich erlaubt.

2. Welche Befugnisse und Rechte hat ein Geschäftsführer in Südafrika?

Der Geschäftsführer ist zur Vornahme von Geschäften befugt, soweit er dazu kraft Gesetzes oder aufgrund des MOI (Memorandum of Incorporation) ermächtigt ist. Falls es in einer Ge-sellschaft mehrere Geschäftsführer gibt, sind sie grundsätzlich nur gemeinschaftlich vertre-tungsberechtigt, sofern sich nicht aus dem MOI oder aus einer vorherigen Zustimmung des Vorstandes etwas anderes ergibt.

Handelt ein Geschäftsführer ohne oder außerhalb seiner Vertretungsmacht, kann er die Gesellschaft dennoch wirksam vertreten, wenn

  • die dritte Partei gutgläubig ist, d. h. auf die Existenz einer ausreichenden Vertretungs-macht vertraut und
  • den Mangel der Vertretungsmacht nicht kennt und auch nicht kennen musste.

3. Was sind die Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers in Südafrika?

Die gesetzlichen Hauptpflichten des Geschäftsführers lassen sich in Südafrika in zwei Kernbereiche einteilen:

  • Treuepflicht (fiduciary duty),
  • Pflicht zur Fachkenntnis und Sorgfalt (duty of skill and care)

Der Geschäftsführer muss jene Sorgfalt und Fachkenntnis aufbringen, die von einem gewissenhaften und verständigen Geschäftsführer in vergleichbarer Position erwartet werden kann. Er hat stets nach bestem Wissen und Gewissen und im Interesse der Gesellschaft zu handeln.
Daneben bestehen weitere Aufgaben und Pflichten, insbesondere:

  • Verwaltungspflichten,
  • regelmäßige Prüfung der Liquidität und Solvenz der Gesellschaft,
  • Niederlegung des Amtes bei gesetzlicher Disqualifikation oder Nichteignung für die Bestimmung.

Verstößt der Geschäftsführer gegen gesetzliche Vorgaben des südafrikanischen Gesellschaftsrechts, kann er persönlich gegenüber der Gesellschaft haften. Zur Absicherung kann der Abschluss einer „Directors and Officers“ (D&O) Versicherung zugunsten des Geschäftsführers sinnvoll sein.

4. Wie wird in Südafrika ein Geschäftsführer bestellt?

Ein Geschäftsführer muss ernannt oder gewählt werden und schriftlich erklären, dass er be-reit ist, der Gesellschaft als Geschäftsführer zu dienen. Genauere Details werden dann in der Regel im MOI (Memorandum of Incorporation) geregelt.

Für Private Companies in Südafrika gilt:

  • Es muss mindestens ein Geschäftsführer bestellt werden.
  • Eine Obergrenze für die Anzahl der Geschäftsführer besteht nicht.
  • Geschäftsführer können grundsätzlich auch von Dritten bestimmt werden, sofern dies im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist.

Für gewinnorientierte Unternehmen ist außerdem vorgesehen, dass

  • mindestens die Hälfte der Geschäftsführer und Ersatzgeschäftsführer durch die Gesellschafter gewählt werden müssen.

5. Wie wird in Südafrika ein Geschäftsführer abberufen?

Ein Geschäftsführer kann in Südafrika jederzeit durch einen einfachen Gesellschafterbeschluss abberufen werden, auch wenn der MOI (Memorandum of Incorporation) strengere Voraussetzungen aufführt.

Gibt es mehrere Geschäftsführer, kann ein Geschäftsführer durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter abberufen werden, allerdings nur in Fällen, in denen

  • der abzuberufende Geschäftsführer untätig ist oder seinen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachkommt, oder
  • der Geschäftsführer für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig ist.

Wird ein Geschäftsführer durch die anderen Geschäftsführer aus gesetzlichen Gründen auf-grund Nichtwählbarkeit, Disqualifikation, Unfähigkeit oder Nachlässigkeit als Direktor abberu-fen, kann er die Entscheidung der Abberufung nach einer Überlegungsfrist von 20 Geschäfts-tagen gerichtlich überprüfen lassen. Zu beachten ist, dass eine Abberufung auch einen Ver-tragsbruch darstellen kann und somit Ansprüche des Geschäftsführers gegen die Gesell-schaft entstehen können.

6. Können Geschäftsführungsaufgaben in Südafrika übertragen werden?

Geschäftsführer können einzelne Aufgaben übertragen, zum Beispiel auf

  • einzelne andere Geschäftsführer,
  • Vorstandsmitglieder,
  • Komitees, die auch mit Dritten besetzt werden können.

Dabei gilt:

    • Diese Dritte müssen alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen, die auch für Ge-schäftsführer gelten.
    • Sie dürfen innerhalb des Komitees kein Stimmrecht haben.
    • Die Geschäftsführer bleiben schlussendlich immer verantwortlich und müssen die Arbeit der Komitees überwachen.

Ziel solcher Komitees ist insbesondere, die Geschäftsführer mit ausreichenden Infor-mationen zu versorgen. Bestimmte Unternehmen müssen außerdem ein Social and Ethics Committee einrichten, insbesondere

    • börsennotierte Unternehmen,
    • Unternehmen mit einem Public Interest Score von über 500 sowie
    • Unternehmen, für die der Minister of Trade and Industry dies vorsieht.

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