Steuerliche Aspekte einer Niederlassung (Betriebsstätte) in Südafrika
Aktualisiert am 27.02.2026
Von unseren deutschsprachigen Anwälten in Kapstadt:
Marco ZumptRechtsanwalt
zum Autor
Grundlegende Informationen zu den steuerlichen Aspekten einer Niederlassung (Betriebsstätte) in Südafrika
- Wann liegt gemäß dem DBA Deutschland – Südafrika eine Betriebsstätte vor?
- Was ist beim Vertrieb in Südafrika mit Mitarbeitern oder Handelsvertretern zu beachten?
- Warum kann das OECD-Musterabkommen in der Praxis für das Südafrika-Geschäft re-levant sein?
- Wann gilt ein Vertreter als unabhängig und verhindert so das Entstehen einer Betriebsstät-te in Südafrika?
- Was ist bei der Anmietung eines Büros in Südafrika zu beachten?
- Was bedeutet das Thema Betriebsstätte in Südafrika für die Gesellschafter in der Praxis?
1. Wann liegt gemäß dem DBA Deutschland – Südafrika eine Betriebsstätte vor?
Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Südafrika und Deutschland liegt eine Betriebsstätte grundsätzlich dann vor, wenn es eine feste Geschäftseinrichtung gibt, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Typische Beispiele (nicht abschließend) für das Vorliegen einer Betriebsstätte in Südafrika:
- Ort der Leitung,
- Zweigniederlassung,
- Geschäftsstelle,
- Fabrikationsstätte,
- Bergwerk, Öl- oder Gasvorkommen,
- Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen,
- Bauausführung oder Montageleistungen,
- Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit einer natürlichen Person.
2. Was ist beim Vertrieb in Südafrika mit Mitarbeitern oder Handelsvertretern zu beachten?
Gerade beim Vertrieb stellt sich häufig die Frage, ob durch eine Person vor Ort in Südafrika (Mitarbeiter oder Handelsvertreter) eine Betriebsstätte entsteht.
Wichtig ist dabei eine saubere Unterscheidung zwischen folgenden zwei Themen:
- Wann begründet ein Vertreter in Südafrika eine Betriebsstätte?
Gemäß dem DBA kann die Tätigkeit eines Vertreters zur Annahme einer Betriebsstät-te führen, wenn die tätige Person
-
- für das Unternehmen tätig ist und
- die Vollmacht hat, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen.
- Welche Tätigkeiten gelten typischerweise als nur vorbereitend oder nur unter-stützend und sind damit weniger riskant hinsichtlich der Existenz einer Betriebsstätte in Südafrika?
Es gibt Tätigkeiten, die typischerweise als vorbereitend oder unterstützend eingeordnet wer-den können. Diese deuten, für die Steuerbehörden, in der Regel nicht darauf hin, dass eine Betriebsstätte vorliegt. Dazu zählen insbesondere folgende Tatbestände in Südafrika:
-
- Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens verwendet werden.
- Bestände von Gütern oder Waren, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung vorgehalten werden.
- Bestände von Gütern oder Waren, die ausschließlich zum Zweck vorgehalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden.
- Eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zum Zweck vorgehalten wird, andere Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder die eine Hilfstätigkeit darstellen.
- Eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zum Zweck vorgehalten wird, mehrere der oben genannten Tätigkeiten auszuüben, vorausgesetzt, dass die Gesamttätigkeit ebenfalls vorbereitender Art ist oder eine Hilfstätigkeit darstellt.
3. Warum kann das OECD-Musterabkommen für das Südafrika-Geschäft in der Praxis relevant sein?
Der Begriff des Vertreters wird aufgrund von Änderungen im OECD-Musterabkommen (OECD-MA) inzwischen weiter ausgelegt. Auch wenn diese Änderungen bisher nicht in das DBA mit Südafrika aufgenommen wurden und das OECD-MA keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, kann es in der Praxis als Auslegungshilfe herangezogen werden, insbesondere um eine künstliche Vermeidung von Betriebsstätten zu verhindern.
Nach dem neuen OECD-MA kann bereits dann eine Betriebsstätte in Südafrika anzunehmen sein, wenn eine Person
- für ein Unternehmen tätig ist und
- für gewöhnlich Verträge schließt oder die führende Rolle beim Abschluss von Verträgen einnimmt.
Dabei muss es sich um Verträge folgender Art handeln:
-
- Vertrag geschlossen im Namen des Unternehmens oder
- Vertrag zur Übertragung des Eigentums an Vermögen bzw. zur Gewährung eines Nutzungsrechts an Vermögen, das dem Unternehmen gehört oder für das es das Nutzungsrecht hat oder
- Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen durch dieses Unternehmen.
4. Wann gilt ein Vertreter als unabhängig und verhindert so das Entstehen einer Betriebsstätte in Südafrika?
Nicht jede Tätigkeit eines Dritten für das Unternehmen führt automatisch zum Entstehen einer Betriebsstätte des Unternehmens.
Eine wichtige Grenze bildet im DBA Deutschland-Südafrika ein unabhängiger Vertreter, des-sen Auftreten nicht zur Annahme einer Betriebsstätte führt. Dazu können unter anderem Makler, Kommissionäre und andere unternehmensunabhängige Personen gehören, sofern sie im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln.
5. Was ist bei der Anmietung eines Büros in Südafrika zu beachten?
Bei der Anmietung eines Büros in Südafrika sollte darauf geachtet werden, dass nach außen nicht der Eindruck entsteht, es handele sich dabei um ein Vertriebsbüro des Unternehmens. Der Empfang von Kunden kann, je nach Gesamterscheinungsbild, als objektiver Hinweis auf das Vorliegen einer Betriebsstätte gewertet werden.
Praxistipp:
Das Büro sollte daher nicht wie eine Außenstelle des ausländischen Unternehmens, von der aus selbständig rechtsgeschäftlich agiert wird, wirken.
6. Was bedeutet das Thema Betriebsstätte in Südafrika für die Gesellschafter in der Praxis?
Ob im konkreten Fall eine Betriebsstätte in Südafrika entsteht, hängt stark von zahlreichen Details ab, etwa
- von ausgestellten Vollmachten,
- vom Außenauftritt,
- von den tatsächlichen Aufgaben vor Ort und
- von der Vertragsgestaltung.
Falls Sie eine wirtschaftliche Aktivität in Südafrika planen oder bereits dabei sind, Vertriebsstrukturen aufzubauen, lohnt sich eine kurze Vorprüfung der Frage nach der Betriebsstätte. Dies hilft, spätere Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden und die Struktur von Anfang an sauber aufzustellen.
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