Schließung eines Unternehmens in der Slowakei
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Bratislava, Frau JUDr. Margareta Sovova, Rechtsanwältin, sovova@cbbl-lawyers.de, Tel. +421 - 2 57 88 00 88, www.bnt.eu
Liquidation einer slowakischen Gesellschaft
Durch die Liquidation wird eine Gesellschaft, die nicht insolvent ist, aufgelöst und aus dem Handelsregister gelöscht wird. Die Liquidation einer slowakischen Gesellschaft wird aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung eingeleitet. Die Gesellschafterversammlung muss auch über die Bestellung eines Liquidators entscheiden. Diese Funktion kann der Geschäftsführer, Gesellschafter, oder auch eine dritte Person, wie z.B. ein Rechtsanwalt, ausüben. Im Laufe der Liquidation müssen alle Forderungen und Verbindlichkeiten beglichen, das Vermögen der Gesellschaft veräußert und alle Verträge gekündigt, werden. Anschließend kann die Gesellschafterversammlung über die Beendigung des Liquidationsprozesses beschließen. Danach muss der Liquidator die Zustimmungen zur Löschung der Gesellschaft von bestimmten Ämtern beantragen. Erst danach kann die Löschung aus dem slowakischen Handelsregister beantragt werden. Dieser Liquidationsprozess dauert mindestens ca. 7 Monate.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Bratislava, Frau JUDr. Margareta Sovova, Rechtsanwältin, berät Sie gerne: sovova@cbbl-lawyers.de, Tel. +421 - 2 57 88 00 88
Stand der Bearbeitung: März 2023