Werkvertrag in der Slowakei
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Bratislava, Frau JUDr. Margareta Sovova, Rechtsanwältin, sovova@cbbl-lawyers.de, Tel. +421 - 2 57 88 00 88, www.bnt.eu
Wichtige Hinweise zum Abschluss eines Werkvertrags in der Slowakei
1. Was ist Gegenstand des Werkvertrags nach slowakischem Recht
Der Werkvertrag zwischen Kaufleuten (B2B) stellt einen der häufigsten Vertragstypen in der slowakischen Geschäftspraxis dar. Gegenstand eines typischen Werkvertrags ist die Herstellung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache (bei Bauwerken), die Instandsetzung einer Sache (beispielsweise von Fahrzeugen), die Montage einer Sache oder ein materiell erfasstes Ergebnis einer anderen Tätigkeit (z.B. bei IT-Dienstleistungen). In diesen Fällen findet in der Regel das slowakische Handelsgesetzbuch (slowakisches HGB) Anwendung.
Mit einem Werkvertag verpflichtet sich der Auftragnehmer, das vertraglich vereinbarte Werk für den Auftraggeber durchzuführen und der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Werkvertrag nach dem slowakischen HGB ein entgeltliches Rechtsgeschäft darstellt, wobei dem Auftragnehmer eine Vergütung zusteht. Die Vergütung (oder die Art ihrer Bestimmung) soll deshalb in dem Vertrag vereinbart werden. Ein Werkvertrag ohne diese Vereinbarung ist jedoch gültig, sofern die Vertragsparteien darin ausdrücklich festlegen, dass sie den Vertrag ohne die Vergütungsvereinbarung abschließen wollen.
2. In welcher Form sollte ein Werkvertrag in der Slowakei geschlossen werden?
Wir empfehlen, den Werkvertag schriftlich abzuschließen, damit die Vertragsverpflichtungen klar und genau festgelegt sind. Eine möglichst genaue Bestimmung des Vertragsgegenstands – des Werks dient der besseren Auslegung des Vertragsinhalts und der Willenserklärungen der Parteien. Der Vertragsgegenstand kann auch anhand einer Anlage mit den technischen Daten näher definiert sein. In der Vertragspraxis ist das üblich z.B. bei komplexen Bau- oder Softwarearbeiten.
Zu den vertragstypischen Nebenabreden gehören vor allem der Fertigstellungstermin, die Kosten, die Gewährleistung, die Haftungsvereinbarungen, die Festlegungen zur Vertragskündigung sowie die Nutzungsrechte.
Das Werk muss in der von den Vertragsparteien vereinbarten Zeit durchgeführt werden. Einer der wichtigsten Bestandteile des Werkvertrags ist die Übergabe des Werks, für die wir die Erstellung und Unterzeichnung eines möglichst detaillierten Übergabeprotokolls empfehlen, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Ist das Werk mit Mängeln behaftet, kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer Mängelansprüche gemäß § 560 ff. des slowakischen HGBs geltend machen. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für die Mängel des Werks zum Zeitpunkt der Übergabe. Wurde eine Qualitätsgarantie gegeben, dann haftet der Auftragnehmer für Mängel, die im Rahmen dieser Garantie auftreten.
Sollten Sie Fragen zum Abschluss eines Werkvertrags nach slowakischem Recht haben oder Streitigkeiten mit einem Vertragspartner in der Slowakei, so beraten wir Sie gerne bei den Vertragsverhandlungen oder der Streitbeilegung.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Werkverträgen in der Slowakei. Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Bratislava, Frau JUDr. Margareta Sovova, Rechtsanwältin, berät Sie gerne: sovova@cbbl-lawyers.de, Tel. +421 - 2 57 88 00 88
Stand der Bearbeitung: März 2023