Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew


Anerkennung ausländischer Diplome in der Ukraine

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua


  1. Einführung zur Anerkennung ausländischer Diplome und Ausbildungsnachweise in der Ukraine
  2. Einreichung der ausländischen Dokumente bei den ukrainischen Behörden
  3. Das Verfahren zur Anerkennung des Dokuments in der Ukraine
  4. Die Authentifizierung des ausländischen Diploms/Bildungsnachweises in der Ukraine
  5. Die Überprüfung des Status der Bildungseinrichtung
  6. Die Qualifikationsbewertung und die Gleichwertigkeitsbewertung
  7. Gutachten über die Ergebnisse der Anerkennung des Dokuments in der Ukraine

1. Einführung zur Anerkennung ausländischer Diplome und Ausbildungsnachweise in der Ukraine

Die Anerkennung ausländischer Ausbildungsnachweise in der Ukraine erfolgt in Übereinstimmung mit der Konvention über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der Europäischen Region, die durch das Gesetz der Ukraine vom 03.12.1999 Nr. 1273-XIV ratifiziert wurde.

Das Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen (Graden), die an ausländischen Hochschuleinrichtungen erworben wurden, wurde durch die Verordnung des ukrainischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 05.05.2015 Nr. 504 genehmigt.

Das Verfahren zur Anerkennung von Dokumenten in der Ukraine zum Zwecke der Beschäftigung und / oder Weiterbildung des Inhabers des Dokuments auf dem Territorium der Ukraine wird vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft durchgeführt. Die Entscheidung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft bestätigt das Recht des Inhabers des Dokuments, die Ausbildung und / oder Beschäftigung in der Ukraine fortzusetzen, wozu ein Zertifikat ausgestellt wird.

Einer Nostrifizierung unterliegen solche Urkunden, die die Angaben über den Erwerb durch ihren Inhaber eines bestimmten Bildungs- oder Bildungs- und Berufsabschlusses, einer beruflichen Spezialisierung oder beruflichen Umschulung enthalten, sowie Urkunden, die Studienzeiten in Bildungseinrichtungen bescheinigen.

2. Einreichung der ausländischen Dokumente bei den ukrainischen Behörden

Der Antragsteller kann der Inhaber des Dokuments oder eine andere Person sein, die seine Interessen im Anerkennungsverfahren vertritt, z.B. aufgrund einer Vollmacht (im Folgenden Antragsteller).

Der Antragsteller muss der zuständigen Behörde folgende Unterlagen vorlegen:

1) in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise beglaubigte Kopie und Übersetzung des Dokuments ins Ukrainische (falls erforderlich Vorlage des Originals);

2) eine Kopie und Übersetzung ins Ukrainische des Anhangs zum Dokument und / oder anderer Dokumente mit Informationen über den Inhalt des Lehrplans (ggf. Vorlage der Originale).

Die Urkunden 1) und 2) müssen in ihrem Herkunftsland in der dort amtlich angewandten Weise beglaubigt werden (für Deutschland erfolgt eine Beglaubigung durch den Stempel "Apostille").

Ist das Dokument im Ausstellungsland nicht in der in diesem Land amtlich angewandten Weise beglaubigt oder bestätigt die Beglaubigung seine Echtheit nicht, so trifft die zuständige Behörde Maßnahmen zur Überprüfung der Echtheit dieses Dokuments;

3) Kopien von Dokumenten über die vorherige (Abitur, Berufs- oder Hochschul-) Ausbildung;

4) Kopien der Ausweisdokumente des Antragstellers und des Inhabers, wenn der Inhaber nicht der Antragsteller ist (ggf. mit Übersetzungen ins Ukrainische);

5) Antrag;

6) Antrag (Einwilligung) des Eigentümers des Dokuments zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über den Schutz personenbezogener Daten".

7) Erklärung zur Einwilligung des Inhabers eines ausländischen Bildungsdokuments zur Überprüfung seiner personenbezogenen Daten;

8) Zahlungsbeleg für Verwaltungsdienstleistungen. Eine obligatorische Zahlung (Verwaltungsgebühr) an den allgemeinen Fonds des Staatshaushalts für die Zustellung der Anerkennung eines ausländischen Bildungsdokuments beträgt für Einzelpersonen - UAH 51 (ca. EUR 1,7). Abhängig von der Frist der Verwaltungsdienstleistungen können auch zusätzliche Gebühren bis ca. UAH 3.000 (ca. EUR 100) bezahlt werden.

Der Antragsteller hat das Recht, andere Dokumente zur Bestätigung der Ausbildung und / oder Qualifikation des Inhabers, Dokumente über die Zulassung zur beruflichen Tätigkeit, praktische Erfahrung (mit Übersetzungen ins Ukrainische) vorzulegen.

Sind die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen unvollständig und/oder fehlerhaft ausgefüllt, kann die zuständige Behörde die Unterlagen ohne Bearbeitung innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum der Registrierung des Antrags zurückgeben, was dem Antragsteller mit Hinweis auf zu beseitigende Mängel mitgeteilt wird.

3. Das Verfahren zur Anerkennung des Dokuments in der Ukraine

Das Verfahren zur Anerkennung des Dokuments besteht aus der:

  • Authentifizierung des Dokuments bzw. seiner Anhänge;
  • Bestätigung des Status der Bildungseinrichtung und / oder des Programms, auf deren Grundlage das Dokument ausgestellt wurde;
  • Bewertung der im Dokument angegebenen Qualifikation oder Studienzeitraums und Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem Bildungs- oder Bildungs- und Berufsgrad in der Ukraine, der akademischen und / oder beruflichen Rechte.

Das Verfahren zur Anerkennung von Dokumenten, die von Bildungseinrichtungen ausgestellt wurden, die im Academic Ranking of World Universities (ARWU) oder nach diesem Ranking für die Lehre in bestimmten Disziplinen (nach dem Abschlussjahr / Jahr der Verleihung des Grades) enthalten sind, besteht aus der:

  • Authentifizierung des Dokuments und seines Anhangs;
  • Bewertung der Qualifikation gemäß dem Dokument und Feststellung der Gleichwertigkeit.

4. Die Authentifizierung des ausländischen Diploms/Bildungsnachweises in der Ukraine

1) Überprüfung des Vorhandenseins des Stempels "Apostille", wenn er im Herkunftsland des Dokuments die Echtheit des Dokuments bestätigt, und Überprüfung der Details der Apostille im entsprechenden Register, falls vorhanden;
2) Überprüfung der Bildungsdokumente im Register, wenn ein solches Register vom Herkunftsland des Dokuments oder von der Bildungseinrichtung, die es ausgestellt hat, eingeführt ist;
3) Senden eines Antrags auf zusätzliche Informationen zur Echtheit der Ausstellung eingereichter Dokumente an die zuständigen Behörden und / oder Bildungseinrichtungen anderer Staaten.

Wenn im Herkunftsland des Dokuments der Standard der Registrierung der Dokumente über die Ausbildung offiziell anerkannt ist, wird die Analyse der Übereinstimmung mit diesem Standard des vorgelegten Dokuments durchgeführt.

5. Die Überprüfung des Status der Bildungseinrichtung

Die Überprüfung des Status der Bildungseinrichtung und/oder des Programms, auf deren Grundlage das Dokument ausgestellt wurde, wird durchgeführt, um die offizielle Anerkennung (Akkreditierung usw.) der Bildungseinrichtung und / oder des Programms im Bildungssystem des Staates, in dem diese Einrichtung tätig ist, zu bestätigen.

Wird das Dokument (oder sein Anhang) von einer Zweigstelle einer Bildungseinrichtung ausgestellt, muss die offizielle Anerkennung dieser Zweigstelle im Bildungssystem des Staates, auf dessen Territorium die Bildungstätigkeit dieser Zweigstelle ausgeübt wird, bestätigt werden, wenn es durch die Gesetzgebung dieses Staates bestimmt ist.

Die Überprüfung des Status der Bildungseinrichtung und / oder des Programms muss auf eine der folgenden Arten erfolgen:

1) Verifizierung in nationalen amtlichen Quellen: in Registern der Behörden für Akkreditierung / Qualitätssicherung im Bildungsbereich, Bildungsministerien, Verbände der Agenturen für Akkreditierung / Qualitätssicherung im Bildungsbereich, in offiziellen nationalen Veröffentlichungen zum Bildungssystem;
2) Überprüfung in internationalen offiziellen Quellen (Websites anerkannter internationaler Organisationen, Websites von Netzwerken von Diplom-Evaluatoren);
3) Senden einer Anfrage an die zuständigen bevollmächtigten Stellen und / oder Bildungseinrichtungen anderer Staaten bezüglich des Status der Bildungseinrichtung und des Programms.

6. Die Qualifikationsbewertung und die Gleichwertigkeitsbewertung

Die Qualifikationsbewertung und die Gleichwertigkeitsbewertung werden auf eine der folgenden Arten durchgeführt:

1) für Dokumente, die von Bildungseinrichtungen ausgestellt wurden, die im Academic Ranking of World Universities (ARWU) enthalten sind, sowie für Dokumente, die in Ländern ausgestellt wurden, die Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind, und anderen Ländern, die nationale Qualifikationsrahmen genehmigt haben, durch Vergleich internationaler und nationaler Qualifikationsrahmen;
2) für Dokumente, die in Ländern ausgestellt wurden, mit denen die Ukraine internationale Abkommen über die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Bildungsdokumenten abgeschlossen hat, auf der Grundlage der Bestimmungen des entsprechenden internationalen Abkommens (es gibt kein solches Abkommen zwischen der Ukraine und Deutschland);
3) für Dokumente, die in anderen Ländern ausgestellt wurden, oder wenn das internationale Abkommen zwischen der Ukraine und dem Herkunftsland des Dokuments die Gleichwertigkeit der in den Mitgliedsländern verliehenen Bildungs-, Bildungs- und Berufsgrade nicht festlegt, -wird die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Dokument gekennzeichneten Qualifikation dem relevanten Bildungs- oder Bildungs- und Berufsgrad der Hochschulbildung der Ukraine durch eine vergleichende Analyse des Inhalts des Bildungsprogramms (Plans), nach dem ein solches Dokument ausgestellt wurde, mit dem Inhalt des Bildungsprogramms (Plans) im relevanten oder verwandten Bereich (Spezialisierung) in der Ukraine, durchgeführt (im Folgenden vergleichende Analyse);
4) wenn der Inhalt des Bildungsprogramms, für das das Dokument ausgestellt wurde, dem Bildungsprogramm von Dokumenten eines anderen Inhabers ähnlich ist, für den die zuständige Behörde eine Entscheidung über seine Anerkennung getroffen hat, wird die Feststellung eines entsprechenden Bildungs- oder Bildungs- und Berufsgrades der Hochschulbildung, der anerkannt werden kann, aufgrund der vergleichenden Analyse eines ähnlichen Bildungsprogramms, dessen Qualifikation zuvor anerkannt wurde, durchgeführt.

7. Gutachten über die Ergebnisse der Anerkennung des Dokuments in der Ukraine

Die bei der Authentifizierung gewonnenen Daten, Bestätigung des Status der Bildungseinrichtung und/oder des Programms, Feststellung der Qualifikation und Gleichwertigkeit sind Grundlage für die Entscheidung, die in einem Gutachten des ukrainischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft über die Ergebnisse der Anerkennung der Ausbildungsdokumente abgefasst wird.

Die Frist für die Erteilung der Entscheidung des Ministeriums der Ukraine beträgt nach der Gesetzgebung 45 Tage (in der Praxis beträgt die Frist jedoch von 10 bis 60 Tagen, abhängig von den Unterlagen) ab dem Datum des Eingangs aller erforderlichen Dokumente, vorbehaltlich der Erfüllung der für die Anerkennung erforderlichen Maßnahmen (Zusatzbedingungen).

Sie haben weitere Fragen zur Anerkennung von Diplomen in der Ukraine? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54


Stand der Bearbeitung: Dezember 2021