Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew


Eröffnung einer Arztpraxis in der Ukraine

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua


Welche Anforderungen müssen zur Eröffnung einer Arztpraxis in der Ukraine erfüllt werden?

  1. Einführung
  2. Organisatorische Anforderungen zum Betrieb einer Arztpraxis in der Ukraine
  3. Anforderungen an Personal einer Arztpraxis in der Ukraine
  4. Anforderungen an die Immobilie, in der die Arztpraxis eingerichtet werden soll
  5. Anforderungen an Geräte

1. Einführung

Eine Arztpraxis gehört zu den Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer Lizenzierung in der Ukraine unterliegen.

Vom Ministerkabinett der Ukraine wurden durch eine Verordnung vom 03.03.2016 Nr. 285 die Lizenzbedingungen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einer Arztpraxis bestimmt.

Diese Lizenzbedingungen legen die organisatorischen, personellen und technologischen Voraussetzungen für die materielle und technische Basis des Lizenznehmers fest, die für die Leistungserbringung im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit zwingend erforderlich sind, sowie eine erschöpfende Liste der dem Antrag auf Erteilung einer Lizenz zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einer Arztpraxis beizufügenden Unterlagen.

Der Lizenznehmer muss diese Lizenzbedingungen einhalten, und der Lizenzbewerber muss diesen entsprechen. Es geht vor allem um folgende Anforderunen.

2. Organisatorische Anforderungen zum Betrieb einer Arztpraxis in der Ukraine

Die Arztpraxis wird vom Lizenznehmer betrieben:

  • nach ärztlichen Fachbereichen und Fachbereichen der jüngeren Spezialisten mit medizinischer Ausbildung, deren Liste vom Ministerium für Gesundheit genehmigt wurde;
  • nach Arten der medizinischen Versorgung (Notfall, primäre, sekundäre (spezialisierte), tertiäre (hochspezialisierte), palliative, medizinische Rehabilitation);
  • nach dem Ort (Orten) ihrer Durchführung, der (die) im Lizenzantrag und in den diesem beigefügten Unterlagen angegeben wurden.

Da es sich bei einer Arztpraxis um eine Gesundheitseinrichtung handelt, müssen folgende Unterlagen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise genehmigt worden sein:

  • die Satzung der Gesundheitseinrichtung oder die Verordnung über die Gesundheitseinrichtung (je nach Unternehmensrechtsform);
  • Mitarbeiterliste;
  • Bestimmungen über seine strukturellen Untergliederungen (insbesondere separate);
  • Stellenbeschreibungen der Arbeitnehmer;
  • interne Betriebsordnung der Gesundheitseinrichtung;
  • die klinischen Werdegänge des Patienten, die in Übereinstimmung mit den vom Gesundheitsministerium genehmigten klinischen Protokollen und Standards der medizinischen Versorgung (medizinische Standards) entwickelt wurden.

Name und Sitz einer juristischen Person im Antrag auf eine Lizenz müssen den Angaben aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen, Einzelunternehmer und öffentlichen Einrichtungen entsprechen.

Im Antrag sind alle Adressen der Durchführung der Arztpraxis anzugeben, unter denen die Gesundheitseinrichtung medizinische Leistungen erbringt.

Im Antrag müssen auch die Arztmethoden definiert werden:

  • Methoden der Prävention
  • Methoden der Diagnose
  • Methoden der Behandlung
  • Methoden der Rehabilitation
  • chirurgische Eingriffe
  • Methoden der Anästhesie

3. Anforderungen an Personal einer Arztpraxis in der Ukraine

Die Lizenz wird für bestimmte ärztliche Fachbereiche und für bestimmte jüngere Fachkräfte ausgestellt.

Die Anforderungen an das Personal einer Arztpraxis in der Ukraine unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um Ärzte oder sonstige medizinische Fachkräfte handelt. Die Details sind in diversen Verordnungen des ukrainischen Gesundheitsministeriums geregelt und müssen im konkreten Einzelfall geprüft und beachtet werden.

Dabei ist Folgendes zu beachten:
a) die Gültigkeitsfrist der Qualifikationsdokumente beträgt 5 Jahre, sofern in der Zulassungsordnung nichts anderes vorgesehen ist;
b) die Einhaltung der Qualifikationsanforderungen von Ärzten wird durch eine Bescheinigung eines Facharztes oder eine Zuordnungsbescheinigung (Bestätigung) der jeweiligen Qualifikationskategorie bescheinigt; dabei ist die Dauer der Berufserfahrung wichtig;
c) die Erfüllung der Qualifikationsanforderungen jüngerer Fachkräfte mit medizinischer Ausbildung ist durch eine Bescheinigung über die Spezialisationsableistung, Umschulung, Weiterbildung oder eine Bescheinigung über die Verleihung (Bestätigung) der entsprechenden Qualifikationskategorie nachzuweisen;
d) die Qualifikation des Geschäftsführers muss den Anforderungen des Handbuchs der Qualifikationsmerkmale der Arbeitnehmerberufe. Ausgabe 78 "Gesundheitsschutz" entsprechen.

Für den Geschäftsführer einer Arztpraxis gelten ab dem 1.1.2022 darüber hinaus folgende Qualifikationsanforderungen:

Ab 1. Januar 2022 ist eine Hochschulbildung der II. Stufe mit einem Magister-Grad im Wissensbereich "Management und Verwaltung" oder "Öffentliches Management und Verwaltung", oder "Gesundheitsschutz", oder "Recht", oder "Sozial- und Verhaltenswissenschaften", oder "Geisteswissenschaften" nachzuweisen.
Bei der Ausbildung im Wissensbereich "Gesundheitsschutz", "Recht", "Sozial- und Verhaltenswissenschaften" oder "Geisteswissenschaften", " ist auch eine Hochschulbildung (Magister-Grad) im Wissensbereich "Management und Verwaltung" oder " Öffentliches Management und Verwaltung" erforderlich (außer für Geschäftsführer von Gesundheitseinrichtungen, die nur die Grundversorgung erbringen).

Bis zum 31.12.2021 muss der Geschäftsführer eine Hochschulbildung (Magister-Grad) im Wissensbereich „Organisation und Verwaltung des Gesundheitsschutzes“ haben. In der Praxis reicht es aber aus, wenn ein medizinischer Direktor, der neben dem Geschäftsführer eingestellt ist, solche Ausbildung hat.

Vermutlich, reicht nach dem 1.1.2021 auch, wenn ein medizinischer Direktor mit o.g. Ausbildung "Management und Verwaltung" oder "Öffentliches Management und Verwaltung" einstellt wird.

4. Anforderungen an die Immobilie, in der die Arztpraxis eingerichtet werden soll

Die Räumlichkeiten für die Arztpraxis müssen insbesondere allen Sanitär- und Hygieneregeln und -normen, Brandschutznormen sowie den staatlichen Baunormen etc. entsprechen.

Die Staatlichen Baunormen DBN B.2.2-10:2001 gelten für die Planung von Neu- und Umbau von bestehenden Gebäuden und Bauwerken aller Arten von Gesundheitseinrichtungen, unabhängig von ihrer abteilungsbezogenen Unterordnung und Eigentumsverhältnisse, sowie für medizinische Räumlichkeiten, die eingebaut oder Teil von Häusern anderer Typen sind. Die Anforderungen von DBN sind für juristische und natürliche Personen, die Subjekten der Investitionstätigkeiten auf dem Territorium der Ukraine sind, unabhängig von ihrer abteilungsbezogenen Unterordnung und Eigentumsformen, obligatorisch.

Arztpraxen dürfen in Wohn- und öffentlichen Gebäuden platziert werden unter der Bedingung, dass Brandschutz-, sanitäre und hygienische Anforderungen eingehalten werden, die eine optimale Betriebsweise von Wohn- und Arbeitsräumen gewährleisten. Die Räumlichkeiten sollen Nicht-Wohnräumlichkeiten sein bzw. aus dem Wohnungsbestand entfernt werden sowie im Erdgeschoss oder im ersten Stock platziert werden.

Jedenfalls müssen die Arztpraxen einen gesonderten Eingang haben.

Räumlichkeiten mit einem Röntgenkabinett dürfen nicht in Wohn- und öffentlichen Gebäuden platziert werden.

Auch die Größe der Behandlungsräume und sonstigen Räume in der Arztpraxis müssen bestimmten Normwerten entsprechen, die ja nach ausgeübter Tätigkeit und Nutzungsart variieren können.

Die Grundsanitärnormen sehen die Verfügbarkeit von ausreichender natürlicher und künstlicher Beleuchtung, Wasserversorgung, Abwasser, Heizung und Belüftung vor. Boden-, Wand- und Deckenbeläge müssen gegen Feuchtigkeit, leichte Beschädigungen und Desinfektion beständig sein.

Allgemeine Brandschutzvorschriften für Unternehmen aller Arten und Eigentumsformen sind durch die Brandschutzvorschriften in der Ukraine (Erlass des Innenministeriums der Ukraine vom 30.12.2014 Nr. 1417) genehmigen zu lassen.

5. Anforderungen an Geräte

Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Ukraine vom 31.10.2011 № 739 „Über die Genehmigung von Tabellen der Ausrüstung mit medizinischen Geräten und Geräten mit medizinischer Bestimmung der Struktureinheiten des Beratungs- und Diagnosezentrums“ ist eine Ausrüstung für die Räumlichkeiten je nach Fachbereich vorgesehen.

Außerdem, sind die Erste-Hilfe-Kasten bei allen Arztpraxen erforderlich.

Es ist zu beachten, dass Messgeräte der metrologischen Überprüfung unterliegen, was mit entsprechenden Dokumenten bestätigt werden muss.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54


Stand der Bearbeitung: Dezember 2021