Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua
Voraussetzungen und Hinweise zur Beantragung und zum Erhalt einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine für ausländische Staatsangehörige.
- Einführung
- Welche Gründe gibt es für den Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine?
- In welcher Form ist eine ausländische Investition in die ukrainische Wirtschaft zu tätigen?
- Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Einwanderungserlaubnis in der Ukraine aufgrund einer getätigten ausländischen Investition zu beantragen?
- Wird der Kauf von Immobilien als eine Investition in die ukrainische Wirtschaft betrachtet?
- Antragstellung auf Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine
- Kosten für die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine
- Für welche Dauer wird in der Ukraine eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilt?
Antworten:
1. Einführung
Nach ukrainischem Recht dürfen Ausländer und Staatenlose zum Daueraufenthalt in die Ukraine einwandern. Zur Gewährleistung dieses Rechts können sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Ausländische Staatsangehörige, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, sind zum Aufenthalt in der Ukraine ohne jegliche Zeitbeschränkungen berechtigt, auch sind sie an keine Einreiselimits gebunden. Außerdem sind solche Ausländer zur Arbeitsaufnahme berechtigt, ohne dazu eine weitere spezielle Arbeitserlaubnis in der Ukraine beantragen zu müssen.
2. Welche Gründe gibt es für den Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine?
Zum Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung muss ein ausländischer Staatsangehöriger zuerst eine Einwanderungserlaubnis in der Ukraine erhalten. Die häufigsten Gründe zur Beantragung einer Einwanderungserlaubnis sind verwandtschaftliche Beziehungen zu ukrainischen Bürgern oder anderen Einwanderern in der Ukraine.
Wenn der ausländische Staatsangehöriger keine verwandtschaftlichen Beziehungen zu Personen in der Ukraine hat, dann gilt eine ausländische Investition in die ukrainische Wirtschaft in Höhe von mindestens USD 100.000,- als der wahrscheinlichste Grund zum Erhalt einer Einwanderungserlaubnis.
Die gesetzlich festgelegte Frist zur Prüfung des Antrags über den Erhalt einer Einwanderungserlaubnis in der Ukraine beträgt ein (1) Jahr. In der Praxis wird der Antrag durch das ukrainische Migrationsamt in der Regel binnen einer Frist von drei (3) bis sechs (6) Monaten geprüft.
3. In welcher Form ist eine ausländische Investition in die ukrainische Wirtschaft zu tätigen?
Unter einer ausländischen Investition in die ukrainische Wirtschaft wird eine Investition verstanden, wenn die investierten Geldmittel auf die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auf die Gewinnerzielung in der Ukraine gerichtet sind.
Eine solche ausländische Investition ist in einer ausländischen konvertierbaren Währung (USD, EUR, GBP, CAD usw.) zu einem Betrag von mindestens USD 100.000,- zu tätigen. Die Investition muss in Geldform in einer ausländischen konvertierbaren Währung zu einem Betrag, der mindestens USD 100.000,- gemäß dem offiziellen Wechselkurs der ukrainischen Nationalbank zum Datum der Investitionstätigung entspricht, erfolgen.
Die bestmögliche Option zur Investitionstätigung ist, eine eigene Gesellschaft zu gründen (z.B. in Form einer GmbH) und in deren Stammkapital den Betrag in Höhe von mindestens USD 100.000,- in einer ausländischen Währung einzuzahlen. Diese Einzahlung erfolgt vom persönlichen Investitionskonto des ausländischen Staatsangehörigen in der Ukraine auf das laufende Konto der gegründeten ukrainischen Gesellschaft.
Sobald die Geldmittel ins Stammkapital einer ukrainischen Gesellschaft eingezahlt worden sind, gibt es die Möglichkeit, über diese zu verfügen. Die ukrainische Gesellschaft kann über die Geldmittel satzungs- und gesetzesgemäß verfügen (unter Einhaltung der gesetzlichen Buchführungsvorschriften).
Eine weitere Option besteht darin, sich am Stammkapital einer bereits bestehenden ukrainischen Gesellschaft zu beteiligen.
Die Form der Investition muss nur eine ausländische konvertierbare Währung sein. Geschäftsanteile an einer GmbH, Aktien, Obligationen etc. gelten in diesem Fall nicht als Investition.
4. Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Einwanderungserlaubnis in der Ukraine aufgrund einer getätigten ausländischen Investition zu beantragen?
In diesem Fall muss der ausländische Staatsangehörige oder der Staatenlose folgende Unterlagen vorlegen:
- einen Antrag auf Einwanderungserlaubnis. Der Antrag wird bei einer ukrainischen Botschaft oder einem ukrainischen Konsulat (wenn sich ein ausländischer Staatsangehöriger nicht in der Ukraine befindet) oder bei einer lokalen Behörde des ukrainischen staatlichen Migrationsamtes (im Falle des Aufenthaltes eines ausländischen Staatsangehörigen in der Ukraine) eingereicht. Der Antrag wird vom ausländischen Staatsangehörigen persönlich eingereicht, obwohl die Einreichung auch aufgrund einer Vollmacht zulässig ist, dies aber nur im Krankheitsfall oder im Fall einer Naturkatastrophe;
- drei (3) Passbilder;
- eine Kopie des Personalausweises;
- ein Dokument über den Wohnsitz des ausländischen Staatsangehörigen (ein Dokument über den Wohnsitz in der Ukraine, wenn der ausländische Staatsangehörige in der Ukraine wohnt und die Dokumente in der Ukraine eingereicht werden; ein Dokument über den Wohnsitz außerhalb der Ukraine, wenn der ausländische Staatsangehörige seinen ständigen Wohnsitz außerhalb der Ukraine hat und die Dokumente bei einer ukrainischen Botschaft oder bei einem ukrainischen Konsulat eingereicht werden);
- Angaben zum Familienstand, eine Kopie der Heiratsurkunde (wenn die antragstellende Person verheiratet ist);
- ein Dokument darüber, dass der Ausländer weder an chronischem Alkoholismus, noch an Toxikomanie, Rauschgiftsucht oder Infektionskrankheiten leidet. Eine Liste solcher Krankheiten wird vom ukrainischen Gesundheitsministerium verabschiedet und laufend aktualisiert;
- eine Kopie der Satzung der ukrainischen Gesellschaft und eine durch die Bank zu erteilende Bescheinigung, dass auf dem Investitionskonto des ausländischen Staatsangehörigen Geldmittel in Höhe von mindestens USD 100.000,- eingegangen sind, die auf das Konto der Gesellschaft als Einzahlung in das Stammkapital seitens des ausländischen Staatsangehörigen überwiesen worden sind.
5. Wird der Kauf von Immobilien als eine Investition in die ukrainische Wirtschaft betrachtet?
Nein, der Kauf von Immobilien (z.B. einer Wohnung, eines Hauses, eines Grundstücks) in der Ukraine wird nicht als eine Investition in die ukrainische Wirtschaft betrachtet – auch dann nicht, wenn der Wert dieser Immobilien mindestens USD 100.000,- beträgt.
Eine Immobilie darf aber zunächst zugunsten einer ukrainischen Gesellschaft (nach der Einzahlung des Stammkapitals, d.h. nach der Überweisung der Geldmittel vom persönlichen Investitionskonto in der Ukraine auf das laufende Konto der gegründeten ukrainischen Gesellschaft) gekauft und danach unmittelbar auf einen ausländischen Staatsangehörigen umgeschrieben werden. Eine andere Option besteht darin, die gekaufte und der eigenen Gesellschaft überschriebene Immobilie zu mieten, und zwar auf der Grundlage eines zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen und der eigenen Gesellschaft abgeschlossenen Mietvertrags.
6. Antragstellung auf Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine
Sobald ein ausländischer Staatsangehöriger eine Einwanderungserlaubnis erhalten hat und in die Ukraine eingereist ist, muss er innerhalb von fünf (5) Werktagen bei der zuständigen lokalen Behörde des ukrainischen Migrationsamts einen Antrag auf Ausstellung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine stellen.
Für den Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine müssen vier (4) einfache Schritte erledigt werden:
(1) Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen;
(2) Antragstellung beim zuständigen lokalen Zentrum für die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen / bei der zuständigen lokalen Behörde des ukrainischen Migrationsamtes;
(3) Einreichung der notwendigen Unterlagen;
(4) Erteilung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine.
Dem Antrag auf Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- ein Passdokument des ausländischen Staatsangehörigen mit dem Visum des Typs D (ein langfristiges Visum, das im ukrainischen Konsulat in dem Land erteilt wird, dessen Staatsangehörigkeit die betroffene Person hat, damit diese Person in die Ukraine einreisen kann, um die Dokumente zu beantragen und zu erhalten, die zum Aufenthalt oder zur Wohnsitznahme in der Ukraine berechtigen);
- eine beglaubigte Übersetzung ins Ukrainische von der Seite des Passdokuments des ausländischen Staatsangehörigen, die seine Personalien enthält;
- ein Dokument (im Original), das die Entrichtung der Verwaltungsgebühr bestätigt;
- eine Kopie des Beschlusses über die Erteilung der Einwanderungserlaubnis.
Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die sich auf dem ukrainischen Territorium legal und zeitweilig befinden und das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen persönlich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die sich auf dem ukrainischen Territorium legal und zeitweilig befinden und das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder als beschränkt oder nicht geschäftsfähig gelten, müssen bei der Antragstellung durch einen Elternteil, ihren Vormund oder ihren Betreuer vertreten werden.
Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wird innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Eingang der Unterlagen des ausländischen Staatsangehörigen oder des Staatenlosen erteilt.
7. Kosten für die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine
Bei der Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung fallen folgende Kosten an:
(1) staatliche Gebühr in Höhe von UAH 85,- (etwa umgerechnet EUR 3,-);
(2) Gebühr für die öffentliche Dienstleistung in Höhe von UAH 352,- (etwa umgerechnet EUR 10,-);
(3) Gebühr für die Ausfertigung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung mit einem kontaktlosen elektronischen Datenträger in Höhe von UAH 315 (etwa umgerechnet EUR 9,-).
Zusätzliche Kosten können vor allem dadurch entstehen, dass der ausländische Staatsangehörige in die Ukraine kommen und hier einige Zeit bleiben muss, sowie auch dadurch, dass die wirtschaftliche Tätigkeit seiner neu gegründeten ukrainischen Gesellschaft betrieben werden muss (Entrichtung von Steuern, Zahlung von Gehältern usw.).
Weitere zusätzliche Kosten, die bei der Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine entstehen können: Kosten für die Übersetzung und die notarielle Beglaubigung der Unterlagen, Kosten für die Einholung von ärztlichen Bescheinigungen sowie Verwaltungs- und Visagebühren.
8. Für welche Dauer wird in der Ukraine eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilt?
Früher wurde eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung unbefristet erteilt. Heute wird sie aber in Form einer ID-Karte für die Dauer von zehn (10) Jahren erteilt. Das bedeutet, dass sie von nun an alle zehn (10) Jahre gegen eine neue ausgetauscht werden muss.
Eine alte Genehmigung kann gegen eine neue mit einer Gültigkeitsdauer von zehn (10) Jahren ausgetauscht werden. Dafür muss der ausländische Staatsangehörige oder der Staatenlose nur die Staatsgebühr in Höhe von UAH 85,- entrichten sowie die Gebühr für die öffentliche Dienstleistung in Höhe von UAH 352,- und die Gebühr für die Ausfertigung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung mit einem kontaktlosen elektronischen Datenträger in Höhe von UAH 315 bezahlen (insgesamt UAH 752 – umgerechnet etwa EUR 22).
Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine, deren Gültigkeitsdauer abläuft, kann gegen eine neue umgetauscht werden. Die neue Genehmigung muss spätestens fünfzehn (15) Werktage vor dem Ablauf der Gültigkeitsfrist der alten beantragt werden.
Falls Sie weitere Fragen zur Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine haben, schicken wir Ihnen gerne unverbindlich unser aktuelles Informationsblatt „Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine: Antworten auf die häufigsten Fragen“ per Email zu. Schicken Sie dazu einfach eine kurze Nachricht per Email an unseren deutschsprachigen CBBL-Anwalt, Herrn Igor Dykunskyy: dykunskyy@cbbl-lawyers.de
Sie haben weitere Fragen zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54
Stand der Bearbeitung: Februar 2021