Beendigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in der Ukraine
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua
Allgemeine Vorschriften und Regeln, die bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Ukraine oder Beendigung des Arbeitsvertrages aus anderen Gründen zu berücksichtigen sind.
Gemäß ukrainischem Arbeitsrecht kann die Beendigung des Arbeitsvertrags und somit von Arbeitsverhältnissen zwischen einem in- oder ausländischen Unternehmen und einem Arbeitnehmer in der Ukraine aus mehreren Gründen erfolgen, und zwar aufgrund
- Praktische Aspekte bei der Kündigung eines Arbeitnehmers in der Ukraine
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses in beidseitigem Einvernehmen der Parteien
- Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer
- Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber
- Ablaufs der Vertragslaufzeit
- Vorliegens eines anderen gesetzlich vorgesehenen Grundes
Wichtig dabei ist, dass in jedem Falle die Pflichten, Fristen, Ansprüche und anderen gesetzlich vorgesehenen Bedingungen beachtet werden müssen.
Unabhängig von dem Grund der Vertragsbeendigung müssen folgende allgemeine Vorschriften und Regeln beachtet bzw. eingehalten werden:
- Verpflichtung des Arbeitgebers zur "ordnungsgemäßen" Abrechnung und Unterlagenausstellung
- Beträge, die dem Arbeitnehmer bei seiner Entlassung nach dem ukrainischen Recht zustehen
- Abrechnungsfristen nach ukrainischem Arbeitsrecht
- Haftung des Arbeitgebers für die Verletzung der Rechte des Arbeitnehmers bei der Entlassung
1. Verpflichtung des Arbeitgebers zur "ordnungsgemäßen" Abrechnung und Unterlagenausstellung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer am Tag der Entlassung ein ordnungsgemäß ausgefertigtes Arbeitsbuch auszustellen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen mit ihm abzurechnen.
Im Falle der Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, dem Arbeitnehmer am Tag der Entlassung eine Kopie der innerbetrieblichen Anordnung über die Kündigung auszustellen. In anderen Kündigungsfällen wird sie auf Antrag des Arbeitnehmers ausgestellt.
Im Falle der Einberufung des Arbeitgebers (einer natürlichen Person) zum Militärdienst oder Zivildienst, muss der betroffene Arbeitgeber die vorgenannten Pflichten innerhalb eines Monats nach seiner Demobilisierung erfüllen. In diesem Fall werden keine Sanktionen und Geldstrafen angewandt.
2. Beträge, die dem Arbeitnehmer bei seiner Entlassung nach dem ukrainischen Recht zustehen
Zu den Auszahlungenbeträgen, die dem Arbeitnehmer bei seiner Entlassung zustehen, gehören:
a. sein Gehalt, bis zum Tag der Kündigung einschließlich. Das Gehalt wird anteilig für die tatsächlich geleisteten Arbeitstage berechnet.
b. eine Entschädigung für ihm zustehende und nicht in Anspruch genommene Jahresurlaubstage, und zwar:
- für den Grundurlaub;
- für dem Arbeitnehmer zusätzlich zustehende Urlaubstage aufgrund von Arbeiten unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen;
- für dem Arbeitnehmer zusätzlich zustehende Urlaubstage aufgrund der besonderen Art der Arbeit (der Arbeitnehmern mit nicht normierter Arbeitszeitregelung sowie bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern zusteht, deren Arbeit mit einer erhöhten neuro-emotionalen und intellektuellen Belastung verbunden ist oder die unter besonderen natürlichen geografischen und geologischen Bedingungen und Bedingungen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko ausgeführt werden);
- für einen zusätzlich zustehenden sozialen Urlaub für eine arbeitende Frau, die zwei oder mehr Kinder unter 15 Jahren hat oder ein Kind mit einer Behinderung oder, die ein Kind adoptiert hat u.ä.
Es ist dabei wichtig, dass Urlaubsansprüche nach ukrainischem Recht nicht verjähren und Arbeitnehmern eine Entschädigung für nicht gentutzte Urlaubstage für die gesamte Vertragslaufzeit auch rückwirkend zusteht.
c. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen steht den Arbeitnehmern eine Abfindung in folgender Mindesthöhe zu:
- beim Verzicht des Arbeitnehmers, zusammen mit dem Unternehmen an einen anderen Standort zu wechseln, sowie dem Verzicht, im Zusammenhang mit einer Änderung wesentlicher Arbeitsbedingungen, weiterbeschäftigt zu werden: Ein durchschnittliches Monatsgehalt;
- bei Änderungen in der Produktions- und Arbeitsorganisation, einschließlich Liquidation, Reorganisation, Insolvenz oder Umprofilierung des Unternehmens oder bei Stellenplankürzungen: Ein durchschnittliches Monatsgehalt;
- bei festgestellter Nichteignung des Arbeitnehmers für eine Position oder geleistete Arbeit aufgrund unzureichender Qualifikationen oder aus gesundheitlichen Gründen, die die Fortsetzung dieser Arbeit verhindern: Ein durchschnittliches Monatsgehalt;
- im Fall der Wiedereinstellung eines Arbeitnehmers, der diese Arbeit zuvor ausgeführt hat: Ein durchschnittliches Monatsgehalt;
- im Fall der Einberufung des Arbeitnehmers zum Militärdienst bzw. Zivildienst: Zwei durchschnittliche Monatsgehälter;
- beim Verstoß des Arbeitgebers gegen das Arbeitsrecht, den Kollektiv- oder Arbeitsvertrag: Drei durchschnittliche Monatsgehälter;
- im Fall der Beendigung der Befugnisse von Amtspersonen: Sechs durchschnittliche Monatsgehälter.
d. andere geschuldeten Beträge, die dem Arbeitnehmer gemäß dem Kollektivvertrag bzw. Arbeitsvertrag zustehen.
3. Abrechnungsfristen nach ukrainischem Arbeitsrecht
Bei Kündigung eines Arbeitnehmers erfolgt die Zahlung aller ihm aus dem Arbeitsvertrag von Seiten des Unternehmens zustehenden Beträge am Tag der Kündigung. Wenn der Arbeitnehmer am Tag der Kündigung nicht gearbeitet hat, müssen diese Beträge spätestens einen Tag nach dem Tag gezahlt werden, an dem der gekündigte Arbeitnehmer einen Zahlungsantrag gestellt hat. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor der Auszahlung schriftlich über die aufgelaufenen Beträge informieren, die dem Arbeitnehmer bei seiner Kündigung zustehen.
Im Falle eines Streits über den Betrag, der dem Arbeitnehmer bei seiner Entlassung zusteht, muss der Arbeitgeber in jedem Fall den von ihm nicht bestrittenen Betrag innerhalb der oben genannten Frist zahlen.
4. Haftung des Arbeitgebers für die Verletzung der Rechte des Arbeitnehmers bei der Entlassung
a. Haftung für Zahlungsverzug bei der Kündigung
Bei Nichtzahlung der dem entlassenen Arbeitnehmer geschuldeten Beträge (wenn keine Streitigkeiten über deren Höhe vorliegen) aufgrund des Verschuldens des Arbeitgebers, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist sein Durchschnittseinkommen für den gesamten Zeitraum der Verzögerung bis zum Tag der tatsächlichen Auszahlung zahlen.
Im Falle eines Streits über die dem entlassenen Arbeitnehmer zustehenden Beträge muss der Arbeitgeber die o.g. Entschädigung zahlen, falls der Streit zu Gunsten des Arbeitnehmers beigelegt wird. Wird der Streit teilweise zu Gunsten des Arbeitnehmers beigelegt, wird die Höhe der Entschädigung für den Zahlungsverzug von der Stelle festgelegt, die über die Begründetheit des Streits entscheidet.
b. Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Abwesenheit
Im Falle einer Verzögerung bei der Ausstellung/Aushändigung eines Arbeitsbuchs aufgrund eines Verschuldens des Arbeitgebers erhält der Arbeitnehmer das Durchschnittsgehalt für die gesamte Dauer der unverschuldeten Abwesenheit.
Das gleiche gilt, wenn eine falsche Formulierung des Entlassungsgrundes im Arbeitsbuch die anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers verhindert hat.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54
Stand der Bearbeitung: 20. April 2021