Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew


Übersicht von Unterlagen bzw. Informationen über das Kartellrecht in der Ukraine

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua


Übersicht von Unterlagen bzw. Informationen, die im Falle eines Zusammenschlusses/einer Fusion einzureichen sind

Zur Durchführung der Anmeldung werden vom Erwerber vollständige Informationen über die Gesellschafter, die Beherrschungsverhältnisse und die Konzernstruktur benötigt, vorzugsweise in Form von Diagrammen. Insbesondere wären auch Gründungsdokumente und Handelsregisterauszüge von Nutzen. Der Vollständigkeit halber wird auch um eine umfassende Übersicht über die personell und vermögensrechtlich verbundenen Personen des Erwerbers gebeten.

  1. Kopien der Gründungsdokumente (Gründungsvertrag, Satzung), des Handelsregisterauszugs sowie der Gründungsurkunde des Unternehmens, das infolge des Zusammenschlusses entsteht bzw. der Unternehmen, die sich zusammenschließen, die in ein Unternehmen eingegliedert werden oder in die ein Unternehmen eingegliedert wird;
  2. Kopie des Beschlusses über die Verschmelzung;
  3. Kopie der zum letzten Berichtszeitpunkt vor der Antragstellung aktuellen Bilanz;
  4. Antrag, der folgende Angaben zu enthalten hat: Name des Antragstellers; seine Angaben (Anschrift, Telefonnummer usw.); Inhalt der Transaktion, die angemeldet wird; Name und Angaben von allen am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen; Auflistung von Unterlagen, welche dem Antrag beigefügt werden;
  5. Auflistung von Unternehmen, an denen das am Zusammenschluss beteiligte Unternehmen (in Anbetracht der Kontrollverhältnisse) mindestens 10% der Anteile (Aktien, Geschäftsanteile) hält, besitzt oder verwaltet, oder in denen es mindestens 10% der Stimmen in ihren obersten Leitungsorganen innehat. Hier sind in jedem Fall das Unternehmen und der Prozentanteil anzugeben;
  6. Auflistung von Unternehmen und natürlichen Personen (in Anbetracht der Kontrollverhältnisse), die jeweils mindestens 10% der Anteile (Aktien, Geschäftsanteile) des am Zusammenschluss beteiligten Unternehmens halten, besitzen oder verwalten, oder mindestens 10% der Stimmen in dessen oberstem Leitungsorgan innehaben. Hier sind in jedem Fall das Unternehmen und der Prozentanteil anzugeben;
  7. Angaben in Bezug auf den Zusammenschluss, Informationen über den Inhalt der Transaktion, die angemeldet wird, sowie die Berechnung der Gesamtfinanzergebnisse, voraussichtliche Fristen des Zusammenschlussvollzugs;
  8. Methode des Erwerbs: durch Vereinbarung mit dem Veräußerer, unmittelbarer oder mittelbarer Erwerb usw. (im Fall eines unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs oder Erhalts auf eine andere Weise der Nutzungsrechte auf Anteile (Aktien, Geschäftsanteile), der die Erreichung von mindestens 25% oder 50% der Stimmen im obersten Leitungsorgan eines bestimmten Unternehmens sichert);
  9. Information in Bezug auf den Inhaber der zu erwerbenden Aktien (anzugeben ist hier, ob die Aktien vom Emittenten oder einer anderen Person erworben werden);
  10. Beschreibung des Erwerbsobjekts (was genau erworben wird, zu welchem Preis in UAH und Äquivalent in EUR, dessen prozentueller Anteil am Stammkapital des Emittenten);
  11. Angaben zum Emittenten der zu erwerbenden Aktien (Name und Anschrift, der gesamte Nennwert der ausgegebenen Aktien, Auflistung von allen Wertpapierarten mit Stimmrecht, Beschreibung der Besonderheit der Nutzung von Rechten aus diesen Wertpapieren; Auflistung aller Wertpapierarten ohne Stimmrecht);
  12. Beschreibung der vertikalen und horizontalen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen, Angabe des Warencodes (falls eines der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in der letzten Zeit vertikale oder horizontale Wirtschaftsbeziehungen im Hinblick auf irgendwelche Waren unterhalten hat);
  13. Beschreibung der finanziellen Aspekte des Zusammenschlusses, einschließlich des Umfangs der prozentualen und wertmäßigen Beteiligung jedes Zusammenschlussbeteiligten; Quellen, Höhe und Bedingungen der finanziellen Absicherung, die jedem Zusammenschlussbeteiligten im Rahmen des Zusammenschlussvollzugs gewährt wird;
  14. vollständige Angaben zu Kontrollverhältnissen zwischen den Zusammenschlussbeteiligten sowie Angaben zur Person, welche die Kontrolle über die Aktivitäten der Gruppe von Unternehmen ausübt, die zwischen einander mit Kontrollverhältnissen verbunden sind, und zu deren Bestand die am Zusammenschlussbeteiligten Unternehmen gehören. Diese Angaben sollen mit einem Diagramm der Beherrschungsverhältnisse ergänzt werden;
  15. Kopien von Dokumenten, die Folgen auf die zwischen den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen bzw. zwischen diesen und anderen Unternehmen haben, insbesondere Verträge über die gemeinsame Geschäftstätigkeit, Durchführung gemeinsamer Projekte, darunter auch Investitionsprojekte, Regeln der Berufsethik (bei Vorhandensein);
  16. Angaben zu Unternehmen, in deren Interesse der Erwerber handelt;
  17. Angaben zu wertmäßigen Kennziffern (Summe der Umsätze) in Bezug auf jeden Zusammenschlussbeteiligten für das letzte Geschäftsjahr und dementsprechend Berechnung des Gesamtvolumens von Vermögen und Umsätzen (aus dem Verkauf der Ware bzw. Dienstleistungen oder Arbeiten) der Zusammenschlussbeteiligten;
  18. Angaben zum Anteil am Warenmarkt, hinsichtlich dessen der Zusammenschluss erfolgt oder erfolgen kann bzw. auf dem Folgen zu erwarten sind, für die letzten zwei Jahre in Bezug auf jeden Zusammenschlussbeteiligten und dementsprechend Berechnung des Marktanteils der Zusammenschlussbeteiligten;
  19. Angaben zu Haupttätigkeitsgegenständen des Zusammenschlussbeteiligten, dessen Marktanteil. Diese Angaben müssen folgendes enthalten:
  • allgemeine Informationen über die Zusammenschlussbeteiligten;
  • Beschreibung der Aktivitäten der Zusammenschlussbeteiligten auf dem ukrainischen Markt;
  • Auflistung von wesentlichen Wettbewerbern der Zusammenschlussbeteiligten auf dem ukrainischen Markt;
  • Beschreibung der Aktivitäten von wesentlichen Kunden und Lieferanten der Zusammenschlussbeteiligten auf dem ukrainischen Markt;
  • Beschreibung der Aktivitäten der Zusammenschlussbeteiligten auf dem regionalen Markt;
  • Auflistung von wesentlichen Wettbewerbern der Zusammenschlussbeteiligten auf dem regionalen Markt;
  • Beschreibung der Aktivitäten von wesentlichen Kunden und Lieferanten der Zusammenschlussbeteiligten auf dem regionalen Markt.

20. Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, von Geschäftsführungs- oder Kontrollorganen, deren Stellvertreter in Bezug auf jeden Zusammenschlussbeteiligten. Dabei wird im Hinblick auf jedes Mitglied angegeben, ob es Posten im Aufsichtsrat, in Geschäftsführungs- oder Kontrollorganen eines sonstigen Unternehmens bekleidet (mit Angabe dieser Posten);

21. wirtschaftliche Begründung des Zusammenschlusses, welche insbesondere folgende Informationen zu beinhalten hat: Zweck des Zusammenschlusses; zu erwartende )Ergebnisse in Bezug auf jeden Zusammenschlussbeteiligten; Einfluss der Transaktion auf die entsprechenden Warenmärkte unter Berücksichtigung realer und potenzieller Wettbewerber, Tendenz der Änderung von Angebot und Nachfrage, Sättigung der Warenmärkte; Änderung der Verbrauchsqualität von Waren; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von ukrainischen Unternehmen auf dem Auslandsmarkt; wirtschaftliche und finanzielle Folgen des Zusammenschlusses, welche in der Änderung der Selbstkosten, des Preises oder des Gewinns widergespiegelt werden können.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Für gewöhnlich verlangt die ukrainische Kartellbehörde auch die Vorlage weiterer Dokumente und Informationen, jeweils abhängig von den Umständen des Einzelfalles.

Sie haben weitere Fragen zur Übersicht von Unterlagen bzw. Informationen über das Kartellrecht in der Ukraine? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54


Stand der Bearbeitung: Juli 2019