Probezeit bei Arbeitsverträgen in der Ukraine
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua
Welche rechtlichen Vorschriften bei der Vereinbarung einer Probezeit mit einem Arbeitnehmer in der Ukraine?
- Darf bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer in der Ukraine eine Probezeit vereinbart werden?
- In welchen Fällen darf in der Ukraine keine Probezeit festgelegt werden?
- Welche Dauer der Probezeit kann in der Ukraine vereinbart werden?
- Ablauf der Probezeit in der Ukraine
1. Darf bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer in der Ukraine eine Probezeit vereinbart werden?
Beim Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in der Ukraine können die Parteien eine Probezeit vereinbaren, innerhalb derer die Eignung des Arbeitnehmers für die ihm anvertraute Arbeit überprüft werden soll. Die Bedingungen der Probezeit müssen in der innerbetrieblichen Anordnung über die Anstellung festgelegt werden.
Während der Probezeit unterliegt der betroffene Arbeitnehmer dem Arbeitsrecht der Ukraine.
2. In welchen Fällen darf in der Ukraine keine Probezeit festgelegt werden?
Für die nachfolgend aufgeführten Personen darf gemäß ukrainischem Recht keine Probezeit festgelegt werden:
- Personen unter achtzehn Jahren;
- junge Arbeiter nach dem Abschluss einer Berufsschule;
- junge Berufstätige nach dem Hochschulabschluss;
- Personen, die aus dem militärischen Dienst oder Zivildienst entlassen wurden;
- Menschen mit Behinderungen, die gemäß der Empfehlung der medizinischen und sozialen Untersuchung zur Arbeit zugewiesen wurden;
- ins Amt gewählte Personen;
- Gewinner eines wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens um Besetzung einer freien Position;
- Personen, die das Praktikum bei der Anstellung mit Unterbrechung der Hauptbeschäftigung bestanden haben;
- schwangere Frauen;
- alleinerziehende Mütter, die ein Kind unter vierzehn Jahren oder ein Kind mit einer Behinderung haben;
- Personen, mit denen ein befristeter Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten geschlossen wird;
- Personen für Zeitarbeit und Saisonarbeit;
- Binnenvertriebene.
Auch bei der Anstellung eines Arbeitnehmers in einer anderen Ortschaft und bei einer Versetzung in ein anderes Unternehmen darf keine Probezeit festgelegt werden. In weiteren, gesetzlich vorgeschriebenen Fällen darf ebenfalls keine Probezeit festgelegt werden.
3. Welche Dauer der Probezeit kann in der Ukraine vereinbart werden?
Die Dauer der Probezeit bei der Anstellung darf, sofern die Gesetzgebung der Ukraine nichts anderes vorsieht, drei Monate nicht überschreiten. In einigen Fällen darf diese Frist in Absprache mit der Gewerkschaft sechs Monate nicht überschreiten.
Die Probezeit für die Anstellung von Arbeitern darf einen Monat nicht überschreiten.
Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer – unabhängig vom Grund – nicht tatsächlich gearbeitet hat, werden bei der Berechnung der Dauer der Probezeit nicht berücksichtigt.
4. Ablauf der Probezeit in der Ukraine
Wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit weiter beschäftigt wird, wird angenommen, dass er die Eignungsprüfung bestanden hat. Die spätere Kündigung des Arbeitsvertrags ist nur aus allgemeinen, in der ukrainischen Gesetzgebung festgelegten Gründen zulässig.
Wenn der Arbeitgeber feststellt, dass der Arbeitnehmer für die Position, für die er angestellt wurde, oder für die geleistete Arbeit nicht geeignet ist, hat der Arbeitgeber das Recht, diesen Arbeitnehmer während der Probezeit zu entlassen. Das gilt sowohl für unbefristete, als auch für befristete Arbeitsverträge und ist ohne Zustimmung der Gewerkschaft (des Gewerkschaftsvertreters) zulässig. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer drei Tage vor der Entlassung schriftlich darüber benachrichtigen.
Die Kündigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit aus den vorgenannten Gründen kann vom Arbeitnehmer in der für die Prüfung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Kündigungssachen vorgeschriebenen Weise (vor der Arbeitsrechtsstreitkommission oder dem ukrainischen Amtsgericht) angefochten werden.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54
Stand der Bearbeitung: 20. April 2021