Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew


Arbeitszeitregelung in der Ukraine

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua

Welche Arbeitszeiten gelten für Arbeitnehmer in der Ukraine?

  1. Regelarbeitszeit in der Ukraine
  2. Regelung von Überstunden im ukrainischen Arbeitsrecht
  3. Nicht normierte Arbeitszeitregelung in der Ukraine

1. Regelarbeitszeit in der Ukraine

Nach ukrainischem Recht, darunter nach dem ukrainischen Arbeitsgesetzbuch, darf die Regelarbeitszeit für Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Bei einer 5-tägigen Arbeitswoche wird die tägliche Arbeitsdauer (die Schichtdauer) in der Betriebsordnung oder in den Schichtplänen bestimmt, die durch den Arbeitgeber in Abstimmung mit der Gewerkschaft des Unternehmens unter der festgelegten Wochenarbeitszeit erlassen werden.

Bei einer 6-tägigen Arbeitswoche darf die tägliche Arbeitsdauer bei einer 40-Stunden-Woche 7 Stunden nicht überschreiten (und dementsprechend 6 Stunden bei einer 36-Stunden-Woche und 4 Stunden bei einer 24-Stunden-Woche).

Am Vortag von Feier- und Ruhetagen verkürzt sich die tägliche Arbeitsdauer von Arbeitnehmern um 1 Stunde sowohl bei einer 5-tägigen, als auch bei einer 6-tägigen Arbeitswoche. Am Vortag von Ruhetagen darf die tägliche Arbeitsdauer bei einer sechstägigen Arbeitswoche 5 Stunden nicht überschreiten.

2. Regelung von Überstunden im ukrainischen Arbeitsrecht

a. Ausnahmefälle, in denen Überstunden zulässig sind

Als Überstunden gelten die Arbeiten, die die festgelegte tägliche Arbeitsdauer überschreiten. Überstunden sind in der Regel unzulässig und dürfen vom Arbeitgeber laut ukrainischer Gesetzgebung nur in Ausnahmefällen angewandt werden. Solche Ausnahmefälle liegen vor:

  1. bei der Durchführung von Arbeiten, die für die Landesverteidigung, für die Verhinderung von sozialen und Naturkatastrophen und von betrieblichen Notfall-Situationen sowie für die unverzügliche Beseitigung ihrer Folgen notwendig sind;
  2. bei der Durchführung von gesellschaftlich notwendigen Arbeiten zur Wasser-, Gas-, Licht-, Heizungs-, Wasser-, Verkehrs- und Kommunikationsversorgung, um zufällige oder unerwartete Umstände zu beseitigen, die deren korrekte Funktion beeinträchtigen;
  3. bei der Notwendigkeit, eine bereits angefangene Arbeit zu beenden, die infolge von unvorhersehbaren Umständen oder wegen eines zufälligen und technisch bedingten Produktionsstillstandes im Rahmen der Normalarbeitszeit nicht beendet werden konnte, soweit deren Unterbrechung eine Beschädigung oder einen Verlust des staatlichen oder gesellschaftlichen Eigentums verursachen kann und soweit eine dringende Instandsetzung von Anlagen, Maschinen oder anderen Ausrüstungen notwendig ist, falls deren Versagen zu einer Arbeitsunterbrechung für eine Vielzahl von Arbeitnehmern führt;
  4. bei Bedarf, Lade- und Entladearbeiten auszuführen, um einen Fahrzeugstillstand oder einen Güterstau in Ausgangs- und Zielpunkten zu verhindern oder zu überwinden;
  5. zur Fortsetzung einer Arbeit beim Nichterscheinen eines Arbeiters, der die Schicht anzutreten hat, soweit die Arbeit nicht unterbrochen werden darf; in diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Schichtarbeiter durch einen anderen Arbeiter zu ersetzen.

b. Anordnung von Überstunden und ihre Erfassung

Das Heranziehen von Arbeitnehmern zu Überstundenarbeiten erfolgt gemäß den ukrainischen arbeitsrechtlichen Regelungen durch den Erlass einer innerbetrieblichen Anordnung, wo alle zu diesen Arbeiten heranzuziehenden Arbeitnehmer namentlich aufgelistet werden sollen. Der Erlass dieser Verordnung ist erforderlich, um die Pflicht von Arbeitnehmern zur Ausführung einer Überstundenarbeit ordnungsgemäß zu regeln und gilt als Grundlage für eine Arbeitsvergütung in einem erhöhten Umfang.
Überstunden dürfen für jeden Arbeitnehmer 4 Stunden innerhalb von 2 Tagen nacheinander und 120 Stunden pro Jahr nicht übersteigen. Der Betriebsinhaber oder ein jeweils bevollmächtigtes Organ müssen Überstunden aller Arbeitnehmer erfassen.

c. Überstundenvergütung

Überstunden werden in doppelter Höhe des regulären Stundensatzes vergütet.
Überstundenarbeit darf nach ukrainischem Recht nicht durch die Gewährung von Ausgleichstagen entschädigt werden.

3. Nicht normierte Arbeitszeitregelung in der Ukraine

a. Zur alternativen Arbeitszeitgestaltung kann eine nicht normierte Arbeitszeit vereinbart werden

Eine nicht normierte tägliche Arbeitszeit ist ein spezielles Arbeitszeitregime, das gemäß ukrainischer Gesetzgebung für eine bestimmte Kategorie von Arbeitnehmern festgelegt wird, falls es nicht möglich ist, die Zeit des Arbeitsprozesses zu normieren. Falls erforderlich, führt diese Kategorie von Mitarbeitern Arbeiten aus, die über die normalen Arbeitstagszeiten hinausgehen. Und diese Arbeiten gelten dann nicht als Überstunden.
Eine Liste der Berufe und Positionen, in denen nicht normierte tägliche Arbeitszeit angewandt werden darf, wird im Kollektivvertrag festgelegt. Es ist auch ratsam, die Anforderung über die nicht normierte Arbeitszeitgestaltung in der Stellenbeschreibung des Arbeitnehmers und im Arbeitsvertrag festzuschreiben, weil der neu angestellte Arbeitnehmer über seine Arbeit informiert werden muss.

b. Kompensationen für den nicht normierten Arbeitstag

Arbeitnehmer mit einem nicht normierten Arbeitstag erhalten nach der ukrainischen Gesetzgebung einen jährlichen zusätzlichen Urlaub für eine besondere Art von Arbeit von bis zu 7 Kalendertagen gemäß den im Kollektivvertrag festgelegten Listen der Positionen, Jobs und Berufe.
Diejenigen Kategorien von Arbeitnehmern, für die dies durch eine Sonderregelung oder einen Kollektiv- oder Arbeitsvertrag gesondert vorgesehen ist, haben auch Anspruch auf einen Zuschlag für die nicht normierte Arbeitszeitregelung.

Sie haben weitere Fragen zu den Arbeitszeitregelungen in der Ukraine? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54


Stand der Bearbeitung: 20. April 2021