Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew


Genehmigung zum Betrieb einer Arztpraxis in der Ukraine

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua

Wer als ausländischer Staatsangehöriger eine medizinische Praxis in der Ukraine betreiben möchte, muss dazu eine Genehmigung des ukrainischen Gesundheitsministeriums einholen.

Welche Voraussetzungen müssen ausländische Staatsangehörige erfüllen, um die Genehmigung zum Betrieb einer medizinischen Praxis in der Ukraine zu erhalten?

In Übereinstimmung mit Art. 74 Abs. 3 des Gesetzes „Grundlagen der Gesetzgebung der Ukraine über das Gesundheitswesen“ werden Personen, die eine medizinische, pharmazeutische oder Rehabilitationsausbildung in Bildungseinrichtungen im Ausland absolviert haben, nach Überprüfung ihrer Qualifikationen gemäß dem vom Ministerium für Gesundheitswesen festgelegten Verfahren zur Ausübung der Berufstätigkeit in der Ukraine zugelassen, sofern keine Gesetze oder internationale Verträge, an denen die Ukraine beteiligt ist, dagegenstehen.

Das Verfahren zur Zulassung zu medizinischen und pharmazeutischen Tätigkeiten in der Ukraine von Bürgern, die eine medizinische oder pharmazeutische Ausbildung in Bildungseinrichtungen des Auslands absolviert haben, wurde durch die Verordnung des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 118-C vom 19. August 1994 geregelt. Darin sind die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Gewährleistung der Rechte auf Ausübung der beruflichen Tätigkeiten in der Ukraine für Personen festgelegt, die im Ausland ausgebildet wurden.

Die Qualifikationsanforderungen an Personen, die eine medizinische oder pharmazeutische Ausbildung in ausländischen Bildungseinrichtungen absolviert haben, richten sich nach dem jeweiligen Verzeichnis der Qualifikationsmerkmale der Arbeitnehmerberufe.

Eine Entscheidung, den Ärzten, die eine medizinische Ausbildung in Bildungseinrichtungen des Auslands absolviert haben, das Recht auf berufliche Tätigkeit in der Ukraine zu gewähren, wird vom Gesundheitsministerium der Ukraine getroffen.

Dem Antrag auf Gewährung des Rechts auf Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Ukraine sind ordnungsgemäß beglaubigte (d.h. mit einer Apostille versehene) Kopien von folgenden Dokumenten beizufügen:

a) Bescheinigungen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Ukraine über die Anerkennung eines ausländischen Ausbildungsnachweises;
b) Ausbildungsnachweis(e);
c) Bescheinigung über die Zulassung als Arzt/Facharzt im Ausland;
d) Unterlagen zum Qualifikationsniveau (Nachweis über die Weiterbildung und das Vorhandensein einer Qualifikationskategorie im Fachgebiet);
e) ein Dokument, das die Tätigkeitszeit im Fachgebiet bestätigt;
f) ein Ausweisdokument des Antragstellers.

Die vom Antragssteller einzureichenden Dokumente müssen ins Ukrainische übersetzt und beglaubigt werden.

Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen werden je nach Qualifikationsniveau zusätzliche Bedingungen festgelegt, deren Erfüllung die Übereinstimmung des Qualifikationsniveaus des Antragstellers mit den Qualifikationsanforderungen feststellen lässt.

Wenn der Antragsteller die zusätzlich geforderten Bedingungen erfüllt und die entsprechenden Gutachten der Kommissionen der Hochschulmedizineinrichtungen dem Gesundheitsministerium der Ukraine vorgestellt hat, trifft das Ministerium die Entscheidungen über die Zulassung (vorbehaltlich der Verleihung (Bestätigung) des Titels eines Arztes - Facharztes oder Legalisierung der Qualifikationskategorie) oder Nicht-Zulassung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Arzt in der Ukraine.

Das Ministerium für Gesundheitswesen der Ukraine informiert den Antragsteller darüber schriftlich innerhalb eines Monats.

Die Entscheidung, einer Person, die in Bildungseinrichtungen im Ausland eine medizinische Ausbildung absolviert hat, das Recht auf berufliche Tätigkeit in der Ukraine zu verweigern, wird dem Antragsteller innerhalb eines Monats unter Angabe der Gründe und Festlegung zusätzlicher Bedingungen mitgeteilt, deren Erfüllung die Erfüllung der Qualifikationsanforderungen ermöglicht.

Das Verfahren zur Gewährung des Rechts auf berufliche Tätigkeit in der Ukraine an Personen, die eine medizinische Ausbildung in Bildungseinrichtungen des Auslands absolviert haben, wird innerhalb eines Monats ohne Berücksichtigung der Erfüllung der zusätzlichen Bedingungen durchgeführt, die in der Gesetzgebung der Ukraine bestimmt sind.

Die Entscheidung des Ministeriums für Gesundheitswesen der Ukraine kann gemäß der ukrainischen Gesetzgebung vor Gericht angefochten werden.

Sie wünschen Beratung zum Genehmigungsverfahren zum Betrieb einer medizinischen Praxis in der Ukraine? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54


Stand der Bearbeitung: Dezember 2021