Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew


Einkommensteuern und Sozialabgaben in der Ukraine

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Sozialabgaben, Einkommen- und Lohnsteuern in der Ukraine

  1. Sozialversicherungsbeiträge in der Ukraine
  2. Einkommensteuer in der Ukraine
  3. Militärabgabe in der Ukraine

1. Sozialversicherungsbeiträge in der Ukraine

Zahler des einheitlichen Sozialversicherungsbeitrages sind Arbeitgeber, Einzelunternehmer und selbständige Personen. Der einheitliche Sozialversicherungsbeitrag liegt bei 22% (für Arbeitnehmer mit Behinderungen – bei 8,41%). Dabei beträgt der maximale Umfang der Bemessungsgrundlage des einheitlichen Sozialversicherungsbeitrages 15 Mindestlöhne. Der Minimalsozialversicherungsbeitrag beträgt 22% vom Mindestlohn (was zurzeit umgerechnet ca. 40 EUR beträgt). Der Sozialversicherungsbeitrag wird von Gehältern und Prämien der Arbeitnehmer und vom Einkommen der Einzelunternehmer oder der Personen, die eine unabhängige berufliche Tätigkeit ausüben, bezahlt.

2. Einkommensteuer in der Ukraine

Zahler der Einkommensteuer auf Einkünfte von natürlichen Personen sind natürliche Personen, und zwar sowohl Nichtresidenten in der Ukraine, als auch Residenten, und Steueragenten. Der Steuersatz für die Einkünfte von natürlichen Personen beträgt 18%. Bei der Auszahlung von Dividenden beträgt der Einkommensteuersatz 5%. Aber für die Einkünfte in Form von Dividenden auf Aktien und/oder Anlagezertifikate, Gesellschaftsrechte, die von Nichtresidenten, Anstalten für gemeinsame Investitionen und Unternehmen, die keine Körperschaftssteuer zahlen, aufgerechnet wurden, beträgt der Steuersatz 9%.
Die Steuerbemessungsgrundlage der Einkommensteuer beinhaltet für die Residenten das allgemeine monatliche (jährliche) zu versteuernde Einkommen, die Einkünfte aus einer Herkunftsquelle in der Ukraine, die zum Zeitpunkt deren endgültigen Berechnung (Auszahlung, Gewährung) versteuert werden, sowie die ausländischen Einkünfte. Für die Nichtresidenten beinhaltet die Steuerbemessungsgrundlage der Einkommensteuer das allgemeine monatliche (jährliche) zu versteuernde Einkommen aus einer Herkunftsquelle in der Ukraine und Einkünfte aus einer Herkunftsquelle in der Ukraine, die zum Zeitpunkt deren Berechnung (Auszahlung, Vergütung) versteuert werden.

In das allgemeine monatliche (jährliche) zu versteuernde Einkommen eines Steuerzahlers werden insbesondere die nachfolgenden Einkünfte nicht einbezogen:

  • Einkünfte in der Form von Zinsen, die auf Wertpapiere des Finanzministeriums der Ukraine und auf Schuldverpflichtungen der Nationalbank der Ukraine berechnet werden;
  • Einkünfte, die von Nichtresidenten in der Form von Zinsen erlangt worden sind, die auf staatliche Wertpapiere oder Schuldverschreibungen von örtlichen Schuldnern oder auf Schuldwertpapiere berechnet werden, die durch staatliche oder örtliche Garantien abgesichert werden;
  • Alimente, die dem Steuerzahler auf der Grundlage einer Gerichtsentscheidung oder einer freiwilligen Entscheidung der Parteien in der Höhe ausgezahlt werden, die laut dem Familiengesetzbuch der Ukraine bestimmt worden sind;
  • Summe einer Versicherungsleistung, eines Ersatzes einer Versicherung, einer Kaufsumme oder deren Teils, oder eine Pensionsauszahlung, die von dem Steuerzahler gemäß dem Vertrag einer langfristigen Lebensversicherung bzw. aus einem nichtstaatlichen Rentenversicherungssystem erlangt worden ist;
  • Dividenden in Form von Aktien (Anteilen, Kapitalanteilen), die von einer juristischen Person - einem Residenten emittiert und zu Gunsten des Steuerzahlers berechnet worden sind, sofern eine solche Berechnung in keiner Weise die Verhältnisse (Anteile) der Beteiligung aller Anteilseigner (Eigentümer) am Stammkapital des Emittenten ändert und dadurch das Stammkapital des Emittenten um den Gesamtnennwert der berechneten Dividenden erhöht wird;
  • die Hauptsumme des Deposits, die vom Steuerzahler in die Bank oder in eine Nicht-Bankfinanzanstalt eingebracht worden ist, die ihm zurückgezahlt wird, die Summe, die vom Steuerzahler aufgrund des Verkaufs seines Rechts auf Forderung des Deposits erhalten worden ist, sowie die Hauptsumme des Kredits, die vom Steuerzahler erhalten worden ist (während der Vertragslaufzeit);
  • die Hauptsumme einer rückzahlbaren finanziellen Hilfe, die von dem Steuerzahler anderen Personen zur Verfügung gestellt worden ist und die ihm zurückgezahlt wird;
  • die Hauptsumme einer rückzahlbaren finanziellen Hilfe, die von dem Steuerzahler erhalten worden ist;
  • Einkommen eines Einzelunternehmers, der die Einheitssteuer gemäß dem vereinfachten Besteuerungssystem bezahlt;
  • die Summe der Vermögens- und Nichtvermögenseinlage des Steuerzahlers ins Stammkapital der juristischen Person - des Emittenten von Gesellschaftsrechten gegen solche Gesellschaftsrechte;
  • Investitionseinkommen von Operationen mit Schuldverpflichtungen der Nationalbank der Ukraine und mit staatlichen Wertpapieren, die vom Finanzministerium der Ukraine emittiert worden sind;
  • die Summe von Mitteln, die von einer internationalen Finanzorganisation oder von einer anderen Finanzorganisation oder einer Stiftung in Verbindung mit der Umsetzung von Energieeffizienz- und Energieversorgungprojekten in der Ukraine zur Verfügung gestellt worden ist.

3. Militärabgabe in der Ukraine

In der Ukraine wird zudem eine Militärabgabe erhoben – auch für Nichtresidenten. Diese Militärabgabe beträgt 1,5%. Durch die Militärabgabe werden die Einkünfte in der Form des Lohns, anderer Förderungs- und Kompensationszahlungen oder andere Auszahlungen und Prämien, die dem Steuerzahler in Verbindung mit seinem Arbeitsverhältnis und aufgrund von zivilrechtlichen Verträgen berechnet (ausgezahlt oder vergütet) werden, versteuert.

Weitere Ausführungen zum Steuerrecht in der Ukraine finden Sie auch in unserer Broschüre Steuern in der Ukraine, 2021.

Sie haben weitere Fragen zu Einkommensteuern in der Ukraine? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54


Stand der Bearbeitung: Mai 2021