Arbeitsrecht in Italien
Überblick zum Arbeitsrecht in Italien
Das Arbeitsrecht in Italien besteht aus einem komplexen System aus im Gesetz und in den Tarifverträgen enthalten Bestimmungen. Arbeitsverhältnisse unterliegen bestimmten zwingenden Vorschriften, von denen nicht (zum Nachteil des Arbeitnehmers) im Wege von privaten Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewichen werden kann. Die zwingenden Vorschriften betreffen einige Aspekte in Bezug auf Abschluss, Verwaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern (wie etwa Beschäftigungsarten, Arbeitszeiten, gesetzliche Urlaubstage Sozialabgaben, Arbeitsunfälle und Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Darüber hinaus muss der Arbeitgeber in bestimmten Fällen (z.B. Massenentlassungen und Unternehmens-übertragungen) die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Gewerkschaften einhalten.
Zuletzt sollte beachtet werden, dass arbeitsrechtliche Klagen in Italien sehr häufig sind und vor dem Arbeitsgericht geführt werden müssen. Dieses ist das einzige zuständige Gericht, das über arbeitsrechtliche Fälle entscheiden darf, unabhängig vom Wert der Klage oder der Rechtsnorm, gegen die verstoßen wurde. Arbeitsrechtsverfahren vor den Arbeitsgerichten sind schneller und unterliegen auch weniger formellen Verfahrensregeln im Vergleich zu ordentlichen Zivilverfahren.
Wichtige Themen des Arbeitsrechts in Italien:
- Vertragsschluss mit Arbeitnehmern
- Verwaltung eines Arbeitnehmers
- Sozialabgaben für Arbeitnehmer
- Probezeit
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Arbeitszeiten
- Teilzeitarbeit
- Ablauf von Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitsunfälle – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrages
- Kollektives Arbeitsrecht
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Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Anwalt Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60
Stand der Bearbeitung: Mai 2020