Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Italien
CBBL Avvocato, Equity Partner Christoph Jenny, Kanzlei Bureau Plattner, Mailand
Christoph Jenny
Avvocato, Equity Partner
Bureau Plattner
Mailand


Verletzung einer Wettbewerbsklausel in Italien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mailand Herrn Avvocato Christoph Jenny, jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60, www.bureauplattner.com

Konkurrenzklausel in Italien

  1. Welchen Zweck hat eine Wettbewerbsverbotsklausel (Konkurrenzklausel) nach italienischem Recht?
  2. Wann werden Wettbewerbsklauseln in Italien vereinbart?
  3. Was ist beim Gestalten der Wettbewerbsklausel nach italienischem Recht zu beachten?
  4. Wie kann man nach italienischem Recht bei Verletzung einer Wettbewerbsklausel agieren?
  5. Ansprüche nach italienischem Recht bei Verletzung einer Wettbewerbsklausel

Antworten:

1. Welchen Zweck hat eine Wettbewerbsverbotsklausel (Konkurrenzklausel) nach italienischem Recht?

Wie auch in anderen Rechtssystemen besteht der Zweck einer Wettbewerbsverbotsklausel nach italienischem Recht darin, sicherzustellen, dass ein Dritter während eines bestimmten Zeitraumes keine Tätigkeiten ausübt, die mit denen des Begünstigten der Klausel in Wettbewerb treten.

Die Klausel wird in der Regel unter Umständen vereinbart, in denen die dritte Partei vernünftigerweise die Möglichkeit hätte, ihre Position und/oder ihr spezifisches Wissen im Verhältnis zum Begünstigten der Klausel auszunutzen und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Um nur ein Beispiel zu nennen:
Der Verkäufer eines laufenden Unternehmens hätte in der Regel die Möglichkeit, sein eigenes Wissen über das durch den Verkauf übertragene Unternehmen für wirtschaftliche Zwecke zu verwerten, was zu negativen Folgen für den Käufer führen würde. Dies ist der Grund, warum in einem solchen Fall häufig Wettbewerbsverbote vereinbart werden.

2. Wann werden Wettbewerbsklauseln in Italien vereinbart?

In einigen Fallkonstellationen en werden in Italien häufig Wettbewerbsklauseln verwendet.

Häufig werden diese in Verträgen mit Mitarbeitern in Schlüsselpositionen eingefügt, um deren Tätigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuschränken.

Weiter sind solche Klauseln oft Bestandteil von Verträgen mit Handelsvertretern und Händlern.

Ein weiteres Beispiel ist das Wettbewerbsverbot, dem der Verkäufer eines laufenden Unternehmens nach dem Zivilgesetzbuch unterliegt. Das Verbot gilt von Rechts wegen, es sei denn, die Parteien schließen es ausdrücklich aus oder fügen fallspezifische vertragliche Verpflichtungen ein.

3. Was ist beim Gestalten der Wettbewerbsklausel nach italienischem Recht zu beachten?

Die Vereinbarung einer Wettbewerbsverbotsklausel sollte sowohl aus wettbewerbsrechtlichen als auch aus vertraglichen Gründen immer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände sorgfältig geprüft werden.

So muss beispielsweise das Wettbewerbsverbot eines ehemaligen Mitarbeiters nicht nur die vorgesehenen Höchstfristen einhalten (5 Jahre für leitende Angestellte und 3 Jahre für andere Arbeitnehmer), sondern auch in Bezug auf Umfang und Gebiet beschränkt sein. Bei Handelsvertretern ist zudem zu beachten, dass das nachvertragliche Wettbewerbsverbot separat vergütet werden muss.

Weiter kann in Bezug auf Vertriebshändler ein Wettbewerbsverbot, das nach Beendigung der Vereinbarung - oder während der Vereinbarung, wenn sie auf unbestimmte Zeit oder für mehr als 5 Jahre geschlossen wurde - gilt, nach dem EU-Wettbewerbsrecht als nicht wirksam angesehen werden.
Bei Abtretung eines laufenden Unternehmens sieht das italienische Zivilgesetzbuch ein Wettbewerbsverbot des Verkäufers für eine Dauer von 5 Jahren vor, die Parteien haben allerdings die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Bei Abtretungen, die Zusammenschlüsse betreffen, die der Anmeldung bei der Wettbewerbsbehörde unterliegen, kann diese Frist als unwirksam angesehen werden, sodass eine kürzere Frist anwendbar sein könnte.

Zuletzt sollte beachtet werden, dass das italienische Zivilgesetzbuch den Unternehmen den Abschluss von Wettbewerbsverbotsvereinbarungen erlaubt (d.h. spezifische Vereinbarungen, die den Wettbewerb regeln, im Gegensatz zu Wettbewerbsverbotsklauseln, die in Verträge eingefügt werden, die andere Angelegenheiten regeln), allerdings unter bestimmten Voraussetzungen: Die Laufzeit darf 5 Jahre nicht überschreiten und der Anwendungsbereich muss auf eine bestimmte Tätigkeit oder ein bestimmtes Gebiet beschränkt sein. Jedoch birgt jede derartige Vereinbarung das hohe Risiko, als Kartell im Sinne des Wettbewerbsrechts gewertet zu werden. Dies erfordert natürlich eine sorgfältige Bewertung aller relevanten Umstände.

4. Wie kann man nach italienischem Recht bei Verletzung einer Wettbewerbsklausel agieren?

Erlangt ein Begünstigter einer Wettbewerbsverbotsklausel Kenntnis von deren Verletzung, besteht der erste Schritt nach italienischem Recht darin, ein Mahnschreiben mit Setzung einer Frist (lettera di diffida) zu versenden und darin für den Fall, dass die Verletzung fortdauert, ein Gerichtsverfahren anzudrohen.

Bleibt das Mahnschreiben erfolglos, muss der Begünstigte zur Durchsetzung seiner Rechte ein Gerichtsverfahren einleiten.

Da der aus der Verletzung der Klausel resultierende Schaden oft unmittelbar ist und die Folgen besonders schwer zu beseitigen sein können, wird der Begünstigte sich häufig dafür entscheiden, ein einstweiliges Verfahren gemäß Art. 700 der italienischen Zivilprozessordnung einzuleiten und den Erlass solcher Maßnahmen beantragen, die nach den Umständen dazu geeignet sind, die Auswirkungen der ordentlichen Gerichtsentscheidung vorläufig vorwegzunehmen, wie z.B. die Anordnung, das Wettbewerbsverhalten einzustellen.

Für Angelegenheit, die nicht im einstweiligen Verfahren entschieden werden können - insbesondere für Schadenersatzanträge - ist es erforderlich, ein ordentliches Gerichtsverfahren einzuleiten.

5. Ansprüche nach italienischem Recht bei Verletzung einer Wettbewerbsklausel

Neben der Anordnung, die konkurrierende Tätigkeit einzustellen (die auch als einstweilige Maßnahme angeordnet werden kann), führen Verstöße gegen Wettbewerbsverbotsklauseln in Italien häufig zu Schadenersatzforderungen.

Schäden, zu denen auch entgangene Gewinne gehören, beschränken sich nicht notwendigerweise auf Folgen, die bereits durch den Verstoß eingetreten sind (z.B. verlorene Kunden), sondern können sich auch auf die negativen Folgen erstrecken, die dem Begünstigten der Klausel im Hinblick auf den Verlust von zukünftigem Geschäftswert/Produktivität entstehen.

Die Berechnung des Schadenersatzes ist jedoch in der Regel kompliziert und es kommt häufig zu Streitigkeiten, was zu einer langen Dauer der entsprechenden Gerichtsverfahren führen kann. Um diesen Mangel zumindest einzudämmen, ist es ratsam, Wettbewerbsverbote mit sorgfältig formulierten Klauseln über Geldstrafen zu verbinden.

Sie haben weitere Fragen zu den Folgen der Verletzung einer Wettbewerbsklausel in Italien und wünschen Beratung? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Avvocato Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60


Stand der Bearbeitung: Februar 2021