Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Italien
CBBL Avvocato, Equity Partner Christoph Jenny, Kanzlei Bureau Plattner, Mailand
Christoph Jenny
Avvocato, Equity Partner
Bureau Plattner
Mailand


Verwaltung eines Arbeitnehmers in Italien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mailand Herrn Avvocato Christoph Jenny, jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60, www.bureauplattner.com

1. Welche Erklärungspflichten bestehen vor Beginn der Tätigkeit des Arbeitnehmers in Italien?

In Italien muss der Arbeitgeber die Einstellung des Arbeitnehmers auf elektronischem Wege dem italienischen Arbeitsamt mitteilen. Durch diese elektronische Meldung erfüllt der Arbeitgeber seine Meldeplicht gegenüber einer Vielzahl von italienischen Behörden (für verschiedene Zwecke), wie etwa gegenüber der INPS (Sozialversicherungsanstalt), dem INAIL (Nationalinstitut für die Arbeitsunfallversicherung) und der italienischen Arbeitsaufsichtsbehörde („ispettorato del lavoro“).

2. Wo sind die Sozialabgaben für eine Arbeitnehmer in Italien zu zahlen?

Für Arbeitnehmer in Italien erfolgt die Zahlung der Sozialabgaben an die ordentliche Verwaltung des INPS (italienische Sozialversicherungsanstalt). Beschäftigte Personen, die nicht Angestellte sind, leisten dagegen Zahlungen an die verschiedenen speziellen oder separaten Verwaltungssysteme des INPS. Für Freiberufler ist die zuständige Sozialversicherungsstelle in Italien die berufliche Sozialversicherungskasse, sofern das Gesetz eine solche Kasse vorsieht.

3. Wer muss den Arbeitnehmer bei den italienischen Sozialversicherungsträgern anmelden?

In Italien ist der Arbeitgeber für die Anmeldung des Arbeitnehmers bei den Sozialversicherungsträgern zuständig.

4. Wer hat in Italien die gesetzliche Pflicht zur Abführung der Sozialabgaben?

In Bezug auf Arbeitnehmer obliegt die gesetzliche Pflicht zur Zahlung der Soziabgaben in Italien dem Arbeitgeber.

5. Wer führt in Italien die Lohnsteuer ab?

In Italien wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber gezahlt, deren Betrag gesondert auf dem Gehaltszettel aufgeführt wird.

Sie haben weitere Fragen zum Arbeitsrecht in Italien und benötigen Unterstützung z.B. bei der Verwaltung von Arbeitnehmern? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Avvocato Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60


Stand der Bearbeitung: Mai 2020