Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Italien
CBBL Anwalt, Partner Christoph Jenny, Kanzlei Bureau Plattner, Mailand
Christoph Jenny
Anwalt, Partner
Bureau Plattner
Mailand


Kollektives Arbeitsrecht in Italien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mailand Herrn Anwalt Christoph Jenny, jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60, www.bureauplattner.com


Tarifverhandlungen finden in Italien hauptsächlich auf zwei Ebenen statt: Auf Branchenebene - der wichtigsten - und auf Unternehmensebene.

Verhandlungen auf Branchenebene sollen in Italien sicherstellen, dass die Löhne und Gehälter mit den Preisen Schritt halten, und sollten Erhöhungen festlegen, die der erwarteten Inflation Rechnung tragen.

Darüber hinaus befassen sich die Verhandlungen auf Branchenebene mit einem breiten Spektrum von nicht lohnbezogenen Themen wie Arbeitsstunden und Urlaub, Freistellungen, Informationsrechte und Arbeitsorganisation.

Lohnverhandlungen auf Unternehmensebene in Italien sollen den Arbeitnehmern einen Mechanismus zur Verfügung stellen, der es ihnen ermöglicht, besondere Entwicklungen auf Unternehmensebene zu berücksichtigen, wie z.B. eine verbesserte Produktivität einerseits oder das Risiko von Arbeitsplatzverlusten andererseits.

Darüber hinaus geht es bei Verhandlungen auf Unternehmensebene auch um vom Unternehmen eingeführte Veränderungen, wie z.B. die Einführung neuer Arbeitsmethoden. Neben Verhandlungen auf Unternehmensebene ist es auch möglich, dass diese Verhandlungen auf niedrigerer Ebene für mehrere Arbeitgeber auf Bezirks- oder regionaler Ebene geführt werden. Dies ist in begrenztem Umfang insbesondere im italienischen Baugewerbe, im Tourismus, im Handwerk und in der Landwirtschaft der Fall.

Sie haben weitere Fragen zum Kollektiven Arbeitsrecht in Italien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Anwalt Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60


Stand der Bearbeitung: Juni 2020