Handelsrecht in Italien
Überblick zum Handelsrecht in Italien
Ausländische Unternehmen, die keine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Italien gründen wollen, vertreiben ihre Güter oft über italienische Handelsvertreter.
Dies hat verschiedene Vorteile, insbesondere wird die Anstellung eines Mitarbeiters in Italien, und dadurch die Anwendung der strengen Regelungen des italienischen RechtsArbeitsrechts vermieden. Von Vorteil ist weiter, dass der Handelsvertreter in Italien regelmäßig bereits über ein Kundennetzwerk bzw. über Kenntnisse seines Tätigkeitsgebietes verfügt.
Obwohl die Rahmenbedingungen des Handelsvertreterrechts in der EU durch eine Richtlinie weitgehend vereinheitlicht wurden, bestehen auf nationaler Ebene einige Besonderheiten, die bei Abschluss des Vertrages mit einemdem Handelsvertreter in Italien sowie bei dessen Beendigung berücksichtigt werden müssen.
Unter den nachfolgenden Punkten finden Sie ausführliche Informationen zu wichtigen Fragen des Handelsrechts in Italien:
- Vertragsschluss mit einem Handelsvertreter in Italien
- Zusammenarbeit mit einem Handelsvertreter in Italien
- Beendigung eines Handelsvertretervertrages in Italien
Sie haben weitere Fragen zum Handelsrecht in Italien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Anwalt Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60
Stand der Bearbeitung: Mai 2020