- Arbeitsrecht in Italien
- Vertragsschluss mit Arbeitnehmern in Italien
- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Italien
- Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Italien
- Probezeit in Italien
- Befristeter Arbeitsvertrag in Italien
- Arbeitszeiten in Italien
- Teilzeitarbeit in Italien
- Ablauf von Arbeitsgerichtsverfahren in Italien
- Arbeitsunfälle in Italien – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Italien
- Kollektives Arbeitsrecht in Italien
- Geschäftsführerstellung in Italien
- Handelsrecht in Italien
- Online-Handel mit Kunden in Italien
- Unternehmen gründen in Italien
- Wettbewerbsrecht in Italien
- Allgemeine Hinweise zum Wettbewerbsrecht und Kartellrecht in Italien
- Geschäftsgeheimnis in Italien
- Schutz von Know-how in Italien
- Verunglimpfung von Wettbewerbern in Italien
- Verletzung einer Wettbewerbsklausel in Italien
- Unlauterer Wettbewerb in Italien
- Abwerbung von Kunden in Italien
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Italien
- Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeit in Italien
Bureau Plattner
Seit mehr als fünfzig Jahren bietet Bureau Plattner Beratung auf höchstem Niveau. Kulturelle Vielfalt, Respekt der Herkunft, den Traditionen und den Menschen gegenüber sind einige der Werte, von denen sich unsere Mitarbeiter leiten lassen. Die meisten unserer Anwälte sind dreisprachig und in der Lage, die Sensibilität komplexer internationaler Zusammenhänge zu verstehen.
Gründung: Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1969 in Bozen gegründet. 2013 schlossen wir uns mit der Kanzlei Petrucci & Partners zusammen und im Jahr 2021 brachte die von Marcello Pollio gegründete Boutique Pollio & Associati ihre Expertise bei Unternehmenssanierungen und Insolvenzverfahren in unsere Kanzlei ein. Im Jahr 2023 hat sich Jenny Avvocati, eine anerkannte Boutique, die auf Gesellschaftsrecht und internationale Transaktionen spezialisiert ist, unserer Kanzlei angeschlossen.
Rechtsanwälte gesamt: 35 (insgesamt über 200 Mitarbeiter)
Rechtsanwälte deutschsprachig: 14 unserer Rechtsanwälte sprechen fließend Deutsch bzw. sind auch in Deutschland zugelassen.
Standorte: Mailand, Bozen, Genua, Meran und München
Mandantenstruktur: Wir beraten internationale Konzerne und börsennotierte Unternehmen, deren Tochtergesellschaften und Niederlassungen in Italien sowie mittelständische und familiengeführte Unternehmen aus dem In- und Ausland. Wir beraten nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.
Standort
Bureau Plattner
Christoph Jenny
Anwalt, Partner
Galleria del Corso 1
20122 Mailand
Italien
Tel. +39 02 250 607 60
weiterer Ansprechpartner
Matteo Figini
Anwalt, Associate
figini@cbbl-lawyers.de
Beratungsfelder in Italien:
- Corporate M&A
- Litigation
- Compliance
- Handelsrecht
- Immobilien- und Baurecht
- Arbeitsrecht
- Bank-, Finanz- und Versicherungsrecht
- Prozessführung und Insolvenz
- Kunst-, Design- und Moderecht
Besondere Spezialisierungen: Bureau Plattner ist eine interdisziplinäre Kanzlei, die eine 360˚ Beratung in den Bereichen Recht, Steuern, Wirtschaftsprüfung, Corporate Finance, Buchhaltung, Lohnabrechnung und Insolvency & Restructuring anbietet.
Repräsentative Mandanten: Die Namen unserer Mandanten behandeln wir vertraulich. Operationen, in denen wir tätig waren und unsere Mandanten uns die Zusage zur Veröffentlichung gegeben haben, finden Sie auf unserem LinkedIn Profil.
Internationale Netzwerke:
Wir sind nicht nur Mitglied der CBBL Cross Border Business Lawyers, sondern arbeiten auch mit anderen Netzwerken zusammen.
Wir sind Mitglied bei Warwick Legal Network, einem weltweiten Netzwerk von unabhängigen Rechtskanzleien, welches mit 40 Mitgliedsfirmen und mehr als 500 Rechtsanwälten in 30 Ländern der Welt vertreten ist.
Wir sind Mitglied bei Moore Global Network, einem weltweiten Netzwerk von unabhängigen Steuer- und Wirtschaftskanzleien, welche mit 300 Mitgliedsfirmen und 600 Büros in über 100 Ländern der Welt vertreten ist.
Wussten Sie schon, dass...
- italienische Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Abfindung (sog. „TFR“) haben, die sich aus einem Betrag zusammensetzt, der dem Betrag des Jahresgehalts geteilt durch 13,5 und multipliziert mit jedem Dienstjahr entspricht?
- im Falle eines Betriebsübergangs das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter des Veräußerers mit dem Erwerber fortgesetzt wird und der Arbeitnehmer alle zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden wirtschaftlichen und regulatorischen Rechte behält?
- bei Entlassung des Arbeitnehmers wegen Verletzung vertraglicher Pflichten oder der Verhaltensregeln (verhaltensbedingte Kündigung), muss der Arbeitgeber, um mit der Kündigung fortsetzten, den Arbeitnehmer zunächst schriftlich über die Verletzung informieren und ihm eine Frist von 5 Tagen einräumen, um die eigenen Erklärungen vorzubringen?
- bei Dienstleistungsverträgen für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Beendigung der Erbringung der Dienstleistung eine gesamtschuldnerische Haftung von Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf die Zahlung des Entgelts, der Abfindung, der Sozialversicherungsbeiträge und Versicherungsprämien der Arbeitnehmer besteht?
- das Eigentum an einem Grundstück in Italien bereits mit Abschluss des Kaufvertrages erworben wird und nicht die Eintragung im Grundbuch abzuwarten ist?
- nach italienischem Recht Unternehmen für Straftaten haften und bestraft werden können, es allerdings die Möglichkeit gibt, diese durch Einführung eines Compliance-Modells und Einhaltung bestimmter Strukturen auszuschließen?
- In Italien die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Mindestkapital von 1 Euro möglich ist?
- in Italien die Prokura nicht zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen ermächtigt, sondern die einzelnen Befugnisse der Prokuristen auflistet?
- in Italien eine allgemeine Schadloshaltung zugunsten von Verwaltungsratsmitgliedern nicht gültig ist, da sie gegen spezifische Anklagen erhoben werden muss?
Sie haben weitere Fragen zum Wirtschaftsrecht in Italien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Anwalt Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60
Stand der Bearbeitung: Januar 2023
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