- Arbeitsrecht in Italien
- Vertragsschluss mit Arbeitnehmern in Italien
- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Italien
- Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Italien
- Probezeit in Italien
- Befristeter Arbeitsvertrag in Italien
- Arbeitszeiten in Italien
- Teilzeitarbeit in Italien
- Ablauf von Arbeitsgerichtsverfahren in Italien
- Arbeitsunfälle in Italien – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Italien
- Kollektives Arbeitsrecht in Italien
- Geschäftsführerstellung in Italien
- Handelsrecht in Italien
- Online-Handel mit Kunden in Italien
- Unternehmen gründen in Italien
- Wettbewerbsrecht in Italien
- Allgemeine Hinweise zum Wettbewerbsrecht und Kartellrecht in Italien
- Geschäftsgeheimnis in Italien
- Schutz von Know-how in Italien
- Verunglimpfung von Wettbewerbern in Italien
- Verletzung einer Wettbewerbsklausel in Italien
- Unlauterer Wettbewerb in Italien
- Abwerbung von Kunden in Italien
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Italien
- Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeit in Italien
Bureau Plattner
Bureau Plattner ist eine führende italienische Rechts- und Steuerberatungskanzlei, die nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts berät sowie Serviceleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Corporate Finance und Revision anbietet.
Gründung: 1969
Rechtsanwälte gesamt: 169
Rechtsanwälte deutschsprachig: 5 unserer Rechtanwälte sprechen fließend deutsch bzw. sind auch in Deutschland zugelassen.
Standorte: Mailand, Bozen, Genua, Meran und München
Mandantenstruktur: Wir beraten internationale Konzerne und börsennotierte Unternehmen, deren Tochtergesellschaften und Niederlassungen in Italien sowie mittelständische und familiengeführte Unternehmen aus dem In- und Ausland.
Standort
Bureau Plattner
Christoph Jenny
Avvocato, Equity Partner
Galleria del Corso 1
20122 Mailand
Italien
Tel. +39 02 250 607 60
Ihr Rechtsanwalt - Beratungsfelder: M&A, Corporate & Restructuring, Compliance, Handelsrecht, Immobilien- und Baurecht, Arbeitsrecht, Bank-, Finanz- und Versicherungsrecht, Prozessführung und Insolvenz, Kunst-, Design- und Moderecht.
Besondere Spezialisierungen: Wir beraten in Italien sowohl nationale als auch internationale Gesellschaften in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Ein besonderer Fokus liegt auf M&A Operationen, bei denen wir im Rahmen der legal due diligence bis hin zur Verfassung und Verhandlung der Vertragsunterlagen tätig sind. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten beim Abschluss von Handelsverträgen, wobei der Schwerpunkt sich immer mehr auf neue Technologien und Verkaufstechniken (z. Bsp. e-commerce) verlegt. Vertragsdokumente verfassen wir bei Bedarf, auch mit Unterstützung interner Übersetzer, zweisprachig.
Repräsentative Tätigkeiten: Beratung an Tochtergesellschaften und Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Italien; Mitgliedschaft in Prüfungsausschüssen und Tätigkeit als externe Compliance Officer.
Repräsentative Mandanten: Die Namen unserer Mandaten behandeln wir vertraulich, Operationen in denen wir tätig waren sind aber auf unserer Website www.jenny.it verfügbar.
Unser Netzwerk: Wir arbeiten eng mit deutschsprachigen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, die wir bei Bedarf empfehlen können. Außerdem ist unser Kanzlei Mitglied des Networks Recht- und Steuern der Deutsch-Italienischen Handelskammer und des internationalen Netzwerkes Multilaw.
Wussten Sie schon, dass...
- italienische Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Abfindung (sog. „TFR“) haben, die sich aus einem Betrag zusammensetzt, der dem Betrag des Jahresgehalts geteilt durch 13,5 und multipliziert mit jedem Dienstjahr entspricht?
- im Falle eines Betriebsübergangs das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter des Veräußerers mit dem Erwerber fortgesetzt wird und der Arbeitnehmer alle zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden wirtschaftlichen und regulatorischen Rechte behält?
- bei Entlassung des Arbeitnehmers wegen Verletzung vertraglicher Pflichten oder der Verhaltensregeln (verhaltensbedingte Kündigung), muss der Arbeitgeber, um mit der Kündigung fortsetzten, den Arbeitnehmer zunächst schriftlich über die Verletzung informieren und ihm eine Frist von 5 Tagen einräumen, um die eigenen Erklärungen vorzubringen?
- bei Dienstleistungsverträgen für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Beendigung der Erbringung der Dienstleistung eine gesamtschuldnerische Haftung von Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf die Zahlung des Entgelts, der Abfindung, der Sozialversicherungsbeiträge und Versicherungsprämien der Arbeitnehmer besteht?
- das Eigentum an einem Grundstück in Italien bereits mit Abschluss des Kaufvertrages erworben wird und nicht die Eintragung im Grundbuch abzuwarten ist?
- nach italienischem Recht Unternehmen für Straftaten haften und bestraft werden können, es allerdings die Möglichkeit gibt, diese durch Einführung eines Compliance-Modells und Einhaltung bestimmter Strukturen auszuschließen?
- In Italien die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Mindestkapital von 1 Euro möglich ist?
- in Italien die Prokura nicht zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen ermächtigt, sondern die einzelnen Befugnisse der Prokuristen auflistet?
- in Italien eine allgemeine Schadloshaltung zugunsten von Verwaltungsratsmitgliedern nicht gültig ist, da sie gegen spezifische Anklagen erhoben werden muss?
Sie haben weitere Fragen zum Wirtschaftsrecht in Italien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Avvocato Christoph Jenny berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60
Stand der Bearbeitung: Januar 2023
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