Geschäftsführerstellung in Italien
Überblick zur Geschäftsführerstellung in Italien
Wenn Sie als Unternehmen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine Tochtergesellschaft in Italien haben, ist der Geschäftsführer dieser italienischen Tochtergesellschaft eine wichtige Verbindungsperson zur Muttergesellschaft.
Es ist daher wichtig zu wissen, welche Regeln für die Bestellung, Kompetenzen und Abberufung des Geschäftsführers in Italien gelten.
Für den Geschäftsführer selbst ist es wichtig zu wissen, wie es um die Haftung des Geschäftsführers in Italien bestellt ist.
Unter den nachstehenden Punkten finden Sie ausführliche Informationen zu wichtigen Fragen der Geschäftsführerstellung in Italien:
- Bestelllung, Kompetenzen und Abberufung des Geschäftsführers in Italien
- Haftung des Geschäftsführers in Italien
Sie haben weitere Fragen zur Geschäftsführerstellung in Italien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Anwalt Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60
Stand der Bearbeitung: Mai 2020