Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Italien
CBBL Anwalt, Partner Christoph Jenny, Kanzlei Bureau Plattner, Mailand
Christoph Jenny
Anwalt, Partner
Bureau Plattner
Mailand


Geschäftsführerstellung in Italien


Überblick zur Geschäftsführerstellung in Italien

Wenn Sie als Unternehmen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine Tochtergesellschaft in Italien haben, ist der Geschäftsführer dieser italienischen Tochtergesellschaft eine wichtige Verbindungsperson zur Muttergesellschaft.

Es ist daher wichtig zu wissen, welche Regeln für die Bestellung, Kompetenzen und Abberufung des Geschäftsführers in Italien gelten.

Für den Geschäftsführer selbst ist es wichtig zu wissen, wie es um die Haftung des Geschäftsführers in Italien bestellt ist.

Unter den nachstehenden Punkten finden Sie ausführliche Informationen zu wichtigen Fragen der Geschäftsführerstellung in Italien:

Sie haben weitere Fragen zur Geschäftsführerstellung in Italien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Anwalt Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60


Stand der Bearbeitung: Mai 2020