Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Italien
CBBL Avvocato, Equity Partner Christoph Jenny, Kanzlei Bureau Plattner, Mailand
Christoph Jenny
Avvocato, Equity Partner
Bureau Plattner
Mailand


Ablauf von Arbeitsgerichtsverfahren in Italien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mailand Herrn Avvocato Christoph Jenny, jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60, www.bureauplattner.com

Wie verläuft in Italien das Verfahren in erster Instanz?

Das Arbeitsverfahren in Italien ist von drei Hauptmerkmalen geprägt: Mündlichkeit: das Verfahren erfolgt hauptsächlich durch mündliche Gespräche zwischen den Parteien; Unmittelbarkeit: die Anhörungen müssen innerhalb kurzer Zeit anberaumt werden; Konzentration: das Verfahren muss möglicherweise auf nur eine Anhörung beschränkt werden; daraus folgt, dass die Parteien an strenge Fristen gebunden sind.

In der täglichen Praxis werden Mündlichkeit und Fristen gewährt. Ansonsten beurteilen die Gerichte die Unmittelbarkeit und Konzentration sehr elastisch, was vor allem auf die Arbeitsüberlastung zurückzuführen ist.

Wie sind die Arbeitsgerichte in Italien besetzt?

In Italien, wie auch in den meisten anderen europäischen Ländern, werden Arbeitsstreitigkeiten vor anderen Gerichten als den Gerichten für Zivil- und Handelssachen behandelt. Arbeitsgerichte sind von Berufsrichtern besetzt. Es gibt in Italien drei Instanzen von Arbeitsgerichten:

  • das erstinstanzliche Gericht, besetzt durch einen Berufsrichter
  • das Berufungsgericht, besetzt durch drei Berufsrichter
  • den Obersten Gerichtshof, besetzt durch fünf Berufsrichter

Welche Beweise können vor einem italienischen Arbeitsgericht beigebracht werden?

In Italien können im Arbeitsverfahren Beweise über Zeugenvernehmung und Gutachten geführt werden.

Wie lange dauern die Prozesse in Italien?

Im Vergleich zu anderen Verfahren sind Verfahren vor den Arbeitsgerichten kürzer.

Diese dauern in erster Instanz durchschnittlich zwischen mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren im Falle von besonders komplizierten Verfahren.

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Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Avvocato Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60


Stand der Bearbeitung: Juni 2020