Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Italien
CBBL Anwalt, Partner Christoph Jenny, Kanzlei Bureau Plattner, Mailand
Christoph Jenny
Anwalt, Partner
Bureau Plattner
Mailand


Arbeitszeiten in Italien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mailand Herrn Anwalt Christoph Jenny, jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60, www.bureauplattner.com

Gibt es in Italien eine gesetzliche Arbeitszeit?

Gemäß dem italienischen Gesetz beträgt die normale Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche, Tarifverträge können allerdings eine kürzere Dauer vorsehen. Es wird auch festgelegt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit in keinem Fall 48 Wochenstunden (einschließlich Überstunden) überschreiten darf.

Wie viele Überstunden darf ein Arbeitnehmer in Italien pro Jahr verrichten?

Überstundenarbeit hat in Italien eine Höchstgrenze von 250 Stunden pro Jahr an Überstunden bei Tag, Nacht oder an Feiertagen. Dies ist somit die Anzahl der Stunden, die der Arbeitnehmer in einem Jahr über die normale Arbeitszeit hinaus arbeiten kann.

Gibt es in Italien Alternativen zur 35-Stunden-Woche?

Ja, je nach geltenden Tarifverträgen und dem Arbeitsvertrag.

Sie haben weitere Fragen zu den gesetzlichen Arbeitszeiten in Italien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Anwalt Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60


Stand der Bearbeitung: Juni 2020