Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Italien
CBBL Avvocato, Equity Partner Christoph Jenny, Kanzlei Bureau Plattner, Mailand
Christoph Jenny
Avvocato, Equity Partner
Bureau Plattner
Mailand


Online-Handel mit Kunden in Italien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mailand Herrn Avvocato Christoph Jenny, jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60, www.bureauplattner.com

Rechtliche Informationen für Online-Händler, die Geschäfte mit Verbrauchern in Italien abschließen.

Die italienischen Bestimmungen zum Online-Verkauf müssen von jedem Händler berücksichtigt werden, der Verbrauchern in Italien Produkte anbietet. Denn obwohl die mit den Verbrauchern geschlossenen Verträge dem Recht eines anderen Staates (z.B. Deutschland) unterliegen können, müssen Verbrauchern mit Wohnsitz in Italien stets die Rechte gewährt werden, die das italienische Verbrauchergesetzbuch in Bezug auf Fernabsatzverträge vorsieht.

In Italien wurden die Bestimmungen in Bezug auf Onlinehandel mit Verbrauchern zur Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU im Jahr 2014 (durch Erlass der Gesetzesverordnung Nr. 21/2014) erheblich abgeändert, in dem der italienische Verbraucherkodex Gesetzesverordnung Nr. 206/2005) aktualisiert wurde.

Die nachfolgenden Ausführungen bieten Ihnen wichtige Informationen zum Online-Handel mit Kunden in Italien:

  1. Widerrufsfrist von 14 Tagen für Online-Kunden in Italien
  2. Richtige Widerrufsbelehrung in italienischer Sprache
  3. Muster-Widerrufsformular für Online-Kunden in Italien
  4. Ausschlusstatbestände in Italien gesetzlich festgelegt
  5. Vorvertragliche Informationspflichten des Online-Händlers in Italien

Antworten:

1. Widerrufsfrist von 14 Tagen für Online-Kunden in Italien

In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/83/EU beträgt die dem Verbraucher zustehende Widerrufsfrist 14 Tage.

Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen läuft diese Frist ab dem Datum des Vertragsabschlusses.

Bei Kaufverträgen beginnt diese Frist mit dem Tag, an dem der Verbraucher – oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Kurier ist – den physischen Besitz der Güter erlangt. Besondere Bestimmungen gelten in Übereinstimmung mit der Richtlinie für den Fall, dass mehrere Waren getrennt geliefert, aber in einer einzigen Warenbestellung bestellt werden, die aus mehreren Losen oder Stücken besteht, sowie für Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren während eines bestimmten Zeitraums.

Erwähnenswert ist auch, dass für den Fall, dass der Gewerbetreibende den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, die Widerrufsfrist auch in Italien 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen (14-tägigen) Frist beträgt (oder, sofern Informationen später erteilt werden, 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher die Informationen erhalten hat).

2. Richtige Widerrufsbelehrung in italienischer Sprache

Jeder Gewerbetreibende muss den Verbraucher über das Bestehen (oder das Nicht-Bestehen) eines Widerrufsrechts belehren.

Besteht ein Widerrufsrecht, muss der Verbraucher über die Voraussetzungen, Fristen und Vorgehensweise für dessen Ausübung informiert und ihm muss auch ein entsprechendes Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden.

Die Belehrung über das Bestehen des Widerrufsrechts kann unter Verwendung der in Anhang I, Teil A des italienischen Verbraucherkodexes enthaltenen Vorlage erfolgen.

Der Anhang ist unter folgendem Link verfügbar (offizielle Website der italienischen Wettbewerbsbehörde): https://www.agcm.it/dotcmsDOC/normativa/consumatore/allegato_dgs21_2014.pdf

Die vorgenannten Informationen müssen zusammen mit anderen vorvertraglichen Informationen, die bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zu erteilen sind, in italienischer Sprache erteilt werden, wenn Techniken verwendet werden, die eine individuelle Kommunikation ermöglichen, und der Verbraucher sie in italienischer Sprache benötigt.

3. Muster-Widerrufsformular für Online-Kunden in Italien

Das Muster-Widerrufsformular in italienischer Sprache ist in Anhang I, Teil B des Verbraucherkodex enthalten.

Der Anhang ist unter folgendem Link (offizielle Website der italienischen Wettbewerbsbehörde) verfügbar: https://www.agcm.it/dotcmsDOC/normativa/consumatore/allegato_dgs21_2014.pdf

4. Ausschlusstatbestände in Italien gesetzlich festgelegt

In Italien ist das Widerrufsrecht in verschiedenen Fällen, die denen des Artikels 16 der Richtlinie 2011/83/EU entsprechen (also z.B. wenn Waren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind), ausgeschlossen.

5. Vorvertragliche Informationspflichten des Online-Händlers in Italien

In Italien sind die vorvertraglichen Informationen, die im Falle von Fernabsatzverträgen zur Verfügung gestellt werden müssen, in Artikel 49 des Verbraucherkodex aufgelistet. Diese Bestimmungen entsprechend denjenigen aus Artikels 6 der Richtlinie 2011/83/EU und sehen vor, dass der Online-Händler z.B. über Folgendes informieren muss: Die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, die Identität des Unternehmers, beispielsweise seinen Handelsnamen, die Anschrift des Ortes, an dem der Unternehmer niedergelassen ist, und gegebenenfalls seine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse, damit der Verbraucher schnell Kontakt zu ihm aufnehmen und effizient mit ihm kommunizieren kann.

Sie haben weitere Fragen zum Online-Handel in Italien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Avvocato Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60


Stand der Bearbeitung: Februar 2021