Unternehmen gründen in Italien
Überblick zur Gründung eines Unternehmens in Italien
Sie planen die Gründung eines Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft in Italien? Unter den nachfolgenden Punkten finden Sie detaillierte Ausführungen zur Gründung und zudem Geschäftsleben eines Unternehmens in Italien:
- Unternehmensarten in Italien
- Gründung einer GmbH in Italien
- Gründung einer AG in Italien
- Kontrollorgane in Italien
- Errichtung einer italienischen Zweigniederlassung
Sie haben weitere Fragen zur Gründung eines Unternehmens in Italien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Anwalt Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60
Stand der Bearbeitung: November 2022