Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Italien
CBBL Avvocato, Equity Partner Christoph Jenny, Kanzlei Bureau Plattner, Mailand
Christoph Jenny
Avvocato, Equity Partner
Bureau Plattner
Mailand


Teilzeitarbeit in Italien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mailand Herrn Avvocato Christoph Jenny, jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60, www.bureauplattner.com

Wie wird Teilzeitarbeit in Italien definiert?

Im italienischen Recht gibt es keine spezifische Definition von Teilzeitarbeit. Die Reduzierung der Arbeitszeit kann wie folgt sein:

  • horizontal, wenn der Arbeitnehmer jeden Tag, aber weniger Stunden als die normale tägliche Arbeitszeit arbeitet;
  • vertikal, wenn der Arbeitnehmer nur einige Tage in der Woche, im Monat oder im Jahr Vollzeit arbeitet;
  • gemischter Art, im Falle einer Kombination der zwei oben genannten Arten.

Welche Arbeitszeitregelungen gelten in Italien für Arbeitnehmer in Teilzeit?

Dies hängt vom Tarifvertrag ab.

Bestehen bei Teilzeitarbeit in Italien auch Möglichkeiten der Abweichung von der Mindestarbeitszeit?

In Italien gibt es einige Tarifverträge, die vorsehen, dass es nicht möglich ist, einen bestimmten Wochenplan zu unterschreiten.

Dürfen Teilzeitarbeiternehmer in Italien Überstunden leisten?

Ja, das können sie. Es obliegt den Tarifverträgen, die zusätzlichen Arbeitsstunden festzulegen, die der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen kann.

Welche Angaben müssen zwingend in einem Teilzeitarbeitsvertrag in Italien enthalten sein?

Ein Teilzeitarbeitsvertrag in Italien muss die genaue Festlegung der reduzierten Stunden enthalten.

Sie haben weitere Fragen zu den Bedingungen der Teilzeitarbeit in Italien und benötigen Unterstützung bei der Erstellung eines entsprechenden Arbeitsvertrages? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Avvocato Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60


Stand der Bearbeitung: Juni 2020