Mietvertrag für Personalunterkünfte in Italien (s.g. Uso Foresteria)
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mailand Herrn Anwalt Christoph Jenny, jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60, www.bureauplattner.com
- Einführung zum Mietvertrag für Personalunterkünfte nach italienischem Recht
- Was ist ein Mietvertrag über Personalunterkünfte in Italien?
- Welches Recht findet auf den Mietvertrag für Personalunterkünfte in Italien Anwendung?
- Steuervorteile für Unternehmen, die Personalunterkünfte in Italien anmieten
- Fazit
1. Einführung zum Mietvertrag für Personalunterkünfte nach italienischem Recht
Das italienische Recht sieht verschiedene Arten von Mietverträgen vor, die jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Im Bereich des gewerblichen Mietrechts gibt es in Italien unter anderem den Mietvertrag für Personalunterkünfte (s.g. contratto di locazione ad uso foresteria). Dabei geht es darum, dass ein Unternehmen eine Immobilie in Italien anmietet, um diese ihren Arbeitnehmern als Personalunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Dieser praxisrelevante Vertrag soll hier näher vorgestellt werden.
2. Was ist ein Mietvertrag über Personalunterkünfte in Italien?
Der Mietvertrag über Personalwohnungen ermöglicht es Unternehmen in Italien, eine Immobilie zu Wohnzwecken anzumieten, und diese Immobilie dann ihren Angestellten, Direktoren und anderen Mitarbeitern, die aufgrund besonderer beruflicher Anforderungen eine Unterkunft benötigen, zur Verfügung zu stellen. Die betreffende Immobilie muss im italienischen Grundbuch (sprich: im Katasterregister) als Immobilie für Wohnzwecke eingetragen sein. Eine Immobilie, die im Grundbuch hingegen als Gewerbe- oder Büroimmobilie eingetragen ist, kann nicht Gegenstand eines solchen Mietvertrages sein.
Außerdem darf eine Person, die die vom Unternehmen angemietete Immobilie tatsächlich bewohnt, dort den eigenen Wohnsitz nicht festlegen. Ferner darf eine solche Immobilie nicht als Büro oder für gewerbliche Tätigkeiten genutzt werden.
3. Welches Recht findet auf den Mietvertrag für Personalunterkünfte in Italien Anwendung?
Der Mietvertrag über Personalwohnungen unterliegt ausschließlich den Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuchs über die Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen. Gemäß diesen Vorschriften können Vermieter und Mieter die Konditionen des Mietvertrags (z. B. die Dauer des Mietvertrags, die Höhe der Miete etc.) frei vereinbaren.
Gewerbemietverträge und allgemeine Wohnraummietverträge in Italien unterliegen hingegen anderen, spezifischen italienischen Gesetzen, deren Bestimmungen zwingend sind.
Somit profitieren Unternehmen bei der Anmietung von Personalunterkünften in Italien von einer größeren Verhandlungs- und Vertragsfreiheit.
Die Unternehmen sind dabei insbesondere nicht an die Bedingungen und Auflagen gebunden.), die in italienischen Sondergesetzen festgelegt sind (z. B. Mindestdauer des Mietvertrags, begrenztes Rücktrittsrecht vom Mietvertrag, schriftliche Mindestkündigungsfrist im Falle eines Rücktritts etc.).
4. Steuervorteile für Unternehmen, die Personalunterkünfte in Italien anmieten
Das italienische Steuerrecht bietet Steuervorteile für Unternehmen, die Personalunterkünfte in Italien anmieten. Die konkret anwendbaren Vorteile sollten in jedem Fall anhand des jeweiligen Einzelfalls geprüft und bewertet werden.
Das bureau Plattner steht Ihnen selbstverständlich gerne mit fachlicher Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
5. Fazit
Der Mietvertrag für die Unterbringung von Mitarbeitern ist eine günstige und vorteilhafte Lösung für Unternehmen in Italien, die ihre Mitarbeiter für einen vorübergehenden Bedarf an einem bestimmten Ort einsetzen müssen. Dabei profitieren die Unternehmen von einer weitgehenden Vertragsfreiheit.
Sie haben weitere Fragen zu Mietverträgen für Personalunterkünfte (s.g. Uso Foresteria) in Italien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger Anwalt in Mailand, Herr Anwalt Christoph Jenny, berät Sie gerne: jenny@cbbl-lawyers.de, Tel. +39 02 250 607 60
Stand der Bearbeitung: März 2025