Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Maßnahmen im Zusammenschlussverfahren in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

I. Maßnahmen zum Wettbewerbsschutz: Bußgelder in Serbien

Als Maßnahme zum Wettbewerbsschutz wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10 % des gesamten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens, der in der Republik Serbien generiert wurde, in folgenden Fällen verhängt:

  1. Nichtdurchführung der Entflechtungsmaßnahme,
  2. Durchführung des Zusammenschlusses trotz Stillhaltepflicht oder ohne erforderliche Fusionsgenehmigung.

II. Zwangsgelder

Gegen die beteiligten Unternehmen können Zwangsgelder in Höhe von täglich 500 EUR bis 5.000 EUR verhängt werden wegen der Nichteinreichung der Anmeldung zur Durchführung des Fusionskontrollverfahrens sowie wegen der Nichteinhaltung von Anweisungen der Kommission. Die Zwangsgelder dürfen den Betrag von 10 % des gesamten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens, der in der Republik Serbien generiert wurde, nicht überschreiten.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024