Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Beurkundung von Immobilientransaktionen und Grundbuch in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Wichtige Informationen zur Beurkundung von Immobilientransaktionen sowie zum Grundbuchwesen in Serbien.

1. In welcher Form wird in Serbien ein Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen?
2. Wo sind Grundstücke in Serbien registriert?

Antworten:

1. In welcher Form wird in Serbien ein Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen?

Ein Grundstückskaufvertrag, ebenso wie ein Hypothekenvertrag beziehungsweise die entsprechende Erklärung über das Pfandrecht bedürfen der notariellen Beurkundung, um rechtswirksam zu sein.

Bei einem notariell beurkundeten Dokument handelt es sich um ein Dokument, welches von einem Anwalt oder von einer anderen Person verfasst und im Anschluss von einem Notar notariell beurkundet worden ist.

Der Notar ist verpflichtet, den Parteien die rechtlichen Konsequenzen des zu beurkundenden Vorgangs zu erläutern, auf die Folgen hinzuweisen und zu prüfen, ob das zugrundeliegende Rechtsgeschäft zulässig ist. D. h. der Notar muss feststellen, dass kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten vorliegt. Er bestätigt mit der Klausel über die Beurkundung, dass den Parteien das Dokument in seiner Anwesenheit vorgelesen wurde und dass es in sämtlichen Punkten ihrem Willen entspricht und dass sie dieses eigenhändig unterzeichnet haben.

2. Wo sind Grundstücke in Serbien registriert?

Den Grundstückskaufvertrag reicht der Notar innerhalb von 24 Stunden nach der Beglaubigung beim serbischen Katasteramt ein.

Er reicht dort ferner auch die Steuererklärung für die Steuer auf Übertragung absoluter Rechte und die Steuererklärung zur Ermittlung der Vermögenssteuer ein – letzteres betrifft nur Steuerpflichtige, die keine Geschäftsbücher führen. Steuerpflichtige hingegen, die Geschäftsbücher führen (Unternehmer), unterliegen der Pflicht zur eigenständigen Durchführung dieser Steuererklärung.

Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register im Sinne einer Datenbank, in welchem die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte und die hiermit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind. Es ist der Allgemeinheit zur Einsicht zugänglich.

Das Katasterregister in Serbien bietet zudem auch einen Online-Zugang unter https://katastar.rgz.gov.rs/eKatastarPublic/publicaccess.aspx.

Für die Angaben, die online einzusehen sind, besteht keine Garantie hinsichtlich ihrer Richtigkeit oder Vollständigkeit. Hierfür ist ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster erforderlich, welchen das Katasteramt ausstellt. Einen solchen amtlichen Auszug kann man bei jedem öffentlichen Notar in Serbien erhalten.

Sie wünschen Beratung zur Beurkundung von Immobilientransaktionen und zum Grundbuchwesen in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024