Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Disziplinarmaßnahmen gegen Arbeitnehmer in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Wichtige Informationen für (ausländische) Arbeitgeber, die Disziplinarmaßnahmen gegenüber Arbeitnehmern in Serbien erlassen wollen.

Welche Disziplinarmaßnahmen kann der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern in Serbien aussprechen und unter welchen Voraussetzungen ist dies rechtlich zulässig?

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten verletzt oder die Arbeitsdisziplin nicht beachtet, kann der Arbeitgeber, anstelle einer Kündigung des Arbeitsvertrages eine der folgenden 3 Disziplinarmaßnahmen aussprechen:

  1. Unvergütete vorläufige Freistellung von der Arbeit für eine Dauer von 1 Arbeitstag bis zu 15 Arbeitstagen,
  2. Finanzielle Sanktion in Höhe von 20 % des Grundgehalts des Arbeitnehmers für den Monat, in dem die Sanktion ausgesprochen wurde und für die Dauer von bis zu drei Monaten,
  3. Abmahnung, in der angegeben wird, dass der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers seitens des Arbeitgebers gekündigt wird, falls er im folgenden Zeitraum von sechs Monaten die gleiche Arbeitspflicht erneut verletzt oder die gleiche Arbeitsdisziplin weiterhin missachtet.

Sie wünschen Beratung zu Disziplinarmaßnahmen gegen Arbeitnehmern in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024