Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Patent nach serbischem Recht

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

  1. Was ist ein Patent?
  2. Was ist ein kleines Patentmodell?
  3. Welche Art von Rechten und Schutz bieten Patente in Serbien?
  4. Ist die Gültigkeit des Patents/ Unterpatents in Serbien zeitlich begrenzt?
  5. Welche Möglichkeiten des internationalen Patentschutzes gibt es?

Antworten:

1. Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein staatlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung (1) auf einem Gebiet der Technik (2), die neu ist, d. h. nicht schon Bestandteil des Stands der Technik ist (3), ein erfinderisches Niveau aufweist (4) und für gewerbliche Zwecke verwendbar ist (5).

Der Stand der Technik umfasst (3a) sämtliche Kenntnisse, die der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich waren und (3b) den Inhalt aller in der Republik Serbien eingereichten Anmeldungen in der Form, wie sie eingereicht wurden, die einen früheren Anmeldetag als den in Punkt 1) genannten aufweisen und an diesem Tag oder zu einem späteren Zeitpunkt in der gesetzlich vorgesehenen Weise offengelegt wurden.

Die Erfindung weist dann ein erfinderisches Niveau auf, wenn sie für einen Experten aus dem entsprechenden Bereich nicht offensichtlich aus dem aktuellen Stand der Technik hervorgeht.

Die Erfindung ist für gewerbliche Zwecke verwendbar, wenn sie auf irgendeinem gewerblichen Gebiet, einschließlich der Landwirtschaft, hergestellt oder verwendet werden kann.

2. Was ist ein sogenanntes „kleines Patent“?

Ein „kleines Patent“ ist ein Recht, das eine Erfindung für einen Zeitraum von 10 Jahren schützt. Eine Erfindung, die durch ein kleines Patent geschützt werden kann, ist ein Erzeugnis, während die folgenden Kategorien von Erfindungen nicht durch ein kleines Patent geschützt werden können:

  1. Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie,
  2. Stoffe,
  3. Arzneimittel,
  4. Stoffe oder Zusammensetzungen im Sinne von Artikel 10 Absatz 3 und Absatz 4 des serbischen Patentgesetzes,
  5. Pflanzensorten oder Tierrassen und
  6. Verfahren, die durch ein Patent geschützt werden können.

Das Verfahren der Anerkennung eines kleinen Patents ist viel kürzer als das Verfahren zur Anerkennung eines („normalen“) Patents, da das serbische Amt für geistiges Eigentum das kleine Patent im Registrierungsverfahren nur auf seine formalen Anforderungen hin prüft und nicht auf seine Neuheit, seinen erfinderischen Aspekt und die gewerbliche Anwendung.

3. Welche Art von Rechten und Schutz bieten Patente in Serbien?

Der Inhaber des Patents oder des kleinen Patents hat in Serbien das ausschließliche Recht,

  1. die geschützte Erfindung zu nutzen,
  2. die gemäß der geschützten Erfindung hergestellten Gegenstände in den Verkehr zu bringen,
  3. über das Patent oder „kleine Patent“ frei zu verfügen.

Bei der Geltendmachung des Ausschließlichkeitsrechts ist der Inhaber des Patents oder des „kleinen Patents“ berechtigt, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung

1) das Erzeugnis gemäß der geschützten Erfindung herzustellen, zum Verkauf anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder das Erzeugnis zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu lagern,

2) das durch das Patent geschützte Verfahren zu verwenden,

3) das durch das Patent geschützte Verfahren anzubieten,

4) ein Erzeugnis, das unmittelbar durch das patentierte Verfahren gewonnen wurde, herzustellen, zum Verkauf anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu verwenden, einzuführen oder zu den genannten Zwecken zu lagern,

5) Erzeugnisse, die wesentliche Bestandteile der Erfindung darstellen, Personen, die zur Benutzung dieser Erfindung nicht befugt sind, zum Verkauf anzubieten oder an diese zu liefern, wenn die anbietende Person oder der Lieferant weiß oder aufgrund tatsächlicher Umstände hätte wissen müssen, dass dieses Erzeugnis zur Verwendung einer Erfindung, deren Inhaber ein anderer ist, bestimmt ist.

4. Ist die Gültigkeit des Patents/ kleinen Patents in Serbien zeitlich begrenzt?

Ja. Die Dauer der Wirksamkeit eines Patents beträgt in Serbien 20 Jahre und die Dauer bei einem „kleinen Patent“ beträgt 10 Jahre, jeweils ab dem Anmeldetag, vorausgesetzt, dass die vorgeschriebenen Gebühren für die jährliche Aufrechterhaltung des Patenrechts rechtzeitig entrichtet werden.

5. Welche Möglichkeiten des internationalen Patentschutzes gibt es?

Die Republik Serbien ist Unterzeichnerstaat des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT – Patent Cooperation Treaty von 1970).

Das PCT-Verfahren umfasst zwei Phasen:

1) eine internationale Phase, die mit der Einreichung einer PCT-Anmeldung mit Wirkung in allen Vertragsstaaten, die der Anmelder in seiner Anmeldung aufgeführt hat, beginnt und

2) eine nationale Phase, in deren Rahmen jedes in der Anmeldung aufgeführte nationale Amt das Verfahren zur Anerkennung des Patents durch Bewertung der materiellen (wesentlichen) Voraussetzungen für die Anerkennung des Schutzes im jeweiligen Staat durchführt.

Die Republik Serbien ist Unterzeichnerin des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (KEP - Europäisches Patentübereinkommen von 1973), mit dem ein einzigartiges europäisches Verfahren für die Erteilung von Patenten eingeführt wurde, durch das auf Grundlage einer einzigen Patentanmeldung Schutz in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation beantragt werden kann.

Sie wünschen Beratung zu Patenten nach serbischem Recht? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024