Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Ausnahmen vom Tatbestand des Zusammenschlusses von Unternehmen in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Gibt es nach serbischem Recht Ausnahmen vom Tatbestand des Zusammenschlusses?

Ein Zusammenschluss im rechtlichen Sinne liegt dann nicht vor, wenn

a) Banken, Finanzinstitute oder Versicherungsgesellschaften im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit vorübergehend Anteile an einem Unternehmen zum Zwecke der Veräußerung erwerben, sofern die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Erwerbs erfolgt und sofern sie diese Anteile nicht verwenden, um die Geschäftsentscheidungen des Unternehmens auf dem Markt zu bestimmen; diese Frist kann von der serbischen Kommission für den Schutz des Wettbewerbs auf Antrag verlängert werden, wenn der Erwerber nachweist, dass die Veräußerung innerhalb der vorgeschriebenen Frist unzumutbar war, jedoch nicht länger als 6 Monate,

b) Investmentfonds oder Verwaltungsgesellschaften Anteile an einem Unternehmen erwerben, sofern sie ihre aufgrund einer solchen Beteiligung erworbenen Rechte nur zum Zwecke der Werterhaltung ihrer Investitionen ausüben und sofern sie diese Anteile nicht verwenden, um die Geschäftsentscheidungen des Unternehmens auf dem Markt zu bestimmen,

c) der Zweck der gegenseitigen Investition die Koordinierung zwischen zwei oder mehreren unabhängig bleibenden Unternehmen ist, wobei eine solche gegenseitige Investition gemäß den Kriterien der Bestimmungen über Kartellverbote beurteilt wird,

d) der Insolvenzverwalter die Kontrolle an einem Unternehmen erwirbt.

Sie haben weitere Fragen zu den Ausnahmen vom Tatbestand des Zusammenschlusses von Unternehmen in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024