Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Beilegung von Streitigkeiten durch Mediation in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Nützliche Informationen zur Beilegung von Streitigkeiten in Serbien durch Mediation.

Welche Vorteile bietet die Mediation als alternative Möglichkeit der Beilegung von Streitigkeiten? Warum soll ich mich für die Mediation entscheiden?

Wussten Sie, dass die Mediation in Serbien eine alternative Möglichkeit für die Beilegung von Streitigkeiten ist, die viel schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren durchzuführen ist? Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen professionelle und umfassende Dienstleistungen durch unsere lizenzierten Mediatoren an.

Es ist allgemein bekannt, dass Gerichtsverfahren in der Tat langwierig, kostspielig und in manchen Fällen unwirtschaftlich sein können. Darüber hinaus kann man das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens meist nicht vorhersehen.

Andererseits gewährt das serbische Mediationsgesetz zur Beilegung von Streitigkeiten den Parteien die Möglichkeit, unter Beteiligung zugelassener Vermittler in Verhandlungen einzutreten und so zu einer Beilegung der Streitigkeit zu gelangen und dadurch ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Mediation beruht auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit und der Gleichheit und ermöglicht den Parteien, konstruktiv an der finalen Auflösung des Streits mitzuwirken. Darüber hinaus ist das Mediationsverfahren informell, äußerst kurz in der Dauer und auch vertraulich. Die Parteien können innerhalb einer angemessenen Frist eine Kompromisslösung (Vergleich) erzielen, wodurch die Vertraulichkeit der betrieblichen Informationen unter den Parteien und die Wahrung ihres guten Rufs gewahrt werden.

Die wesentlichen Vorteile der Mediation sind:

  • Eine in der Mediation erzielte Vereinbarung über die Streitbeilegung kann die gleiche Rechtskraft wie ein Vollstreckungsbescheid haben, vorausgesetzt, dass die Mediationsvereinbarung von einem Notar beglaubigt wurde und eine Bestimmung enthält, durch die sich der Schuldner damit einverstanden erklärt, dass der Gläubiger nach Fälligkeit der Forderungen das Vollstreckungsverfahren aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarung einleiten kann.
  • Folgende in der Mediation erfolgenden Ereignisse und Erklärungen können nicht zu einem späteren Zeitpunkt in anderen Gerichts-, Schlichtungs- oder anderen Verfahren verwendet werden: Angebote; Stellungnahmen und Standpunkte der Parteien; die Bereitschaft, die vorgeschlagene Streitbeilegung zu akzeptieren; Dokumente, die ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung eingereicht wurden; Zeugenaussagen.
    Auf diese Weise wird den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, konstruktiv, offen und frei an den Verhandlungen teilzunehmen, ohne befürchten zu müssen, dass aufgrund ihrer Initiative und Offenheit gegen sie in einem anderen Verfahren vorgegangen werden kann.
  • Mit der Einleitung des Mediationsverfahrens wird die Verjährungsfrist für Forderungen und bestimmte Fristen zur Klageeinreichung (Klagefristen) für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen ausgesetzt.
  • Sollte die Einigung über die Beilegung der Streitigkeit erst während eines späteren Gerichtsverfahrens erreicht werden, sind die Parteien von der Zahlung bestimmter Gerichts- bzw. Verwaltungsgebühren befreit.

Sie wünschen Beratung zum Thema Mediation in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024