Sonderfall: Darlehen in Deutschland – Bestellung von Sicherheiten in Serbien
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Wichtige Informationen zu der Möglichkeit, ein in Deutschland abgeschlossenen Darlehen durch Bestellung einer Sicherheit in Serbien abzusichern.
Die Situation, dass ein Darlehen in Deutschland durch Bestellung einer Sicherheit in Serbien abgesichert werden soll, ergibt sich in der Praxis, wenn deutsche Banken ihre deutschen Kunden bei ihren Auslandsgeschäften begleiten.
In Serbien ist es grundsätzlich möglich, den Darlehensvertrag mit einer ausländischen Bank abzuschließen und diesen Darlehensvertrag einem anderen Recht als dem Recht der Kreditsicherheiten (serbisches Recht) zu unterstellen.
Bei den Kreditsicherheiten in Serbien ist eine Besonderheit bei der vollstreckbaren außergerichtlichen Hypothek zu beachten: Ein Übergang des Eigentums an der Immobilie auf die ausländische Bank ist zwar nicht möglich, hingegen ist ein Verkauf der Immobilie mit anschließender Befriedigung der ausländischen Bank aus dem Kauferlös möglich.
Es ist zu beachten, dass serbische Kreditnehmer ihre ausländischen Kreditgeschäfte bei der Nationalbank Serbiens registrieren lassen müssen, um eine Rückzahlung aus Serbien leisten zu können. Diese Registrierung stellt keine Zulassung, sondern lediglich ein Verzeichnis der Nationalbank Serbiens dar. Die Aufnahme in das Verzeichnis stellt jedoch – vor dem Hintergrund der strikten Gesetzgebung in Bezug auf den ausländischen Devisenzahlungsverkehr – eine Bedingung für die Rückzahlung des ausländischen Kredits dar.
Sie wünschen Beratung zur Bestellung einer Sicherheit in Serbien für ein Darlehen in Deutschland? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: März 2024