Bestellung eines Prokuristen in Serbien
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Wichtige Informationen zur Bestellung eines Prokuristen in Serbien mit Hinweisen für ausländische Investoren.
- Welchen Umfang hat die Prokura nach serbischem Recht?
- Welche Arten von Prokura gibt es im serbischem Recht?
- Wie wird in Serbien die Prokura erteilt?
- Ist die Prokura nach serbischem Recht übertragbar?
- Ist es nach serbischem Recht möglich, die Prokura mit einer Pflicht zur Mitunterzeichnung zu beschränken (Gesamtvertretung)?
1. Welchen Umfang hat die Prokura nach serbischem Recht?
Der Umfang der Prokura nach serbischem Recht unterscheidet sich vom Umfang der Prokura im deutschen Recht.
Der Umfang der Prokura ist in Serbien gesetzlich geregelt.
Ohne eine entsprechende besondere Vollmacht dürfen Prokuristen folgende Handlungen nicht vornehmen:
- Rechtsgeschäfte abschließen und Rechtshandlungen vornehmen, die den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Liegenschaften, Anteilen und Aktien, welche die Gesellschaft an anderen juristischen Personen hält, betreffen,
- Eingehen von Wechsel- und Bürgschaftspflichten,
- Abschluss von Darlehens- und Kreditverträgen,
- Vertretung der Gesellschaft in gerichtlichen Verfahren und vor einem Schiedsgericht.
Die oben erwähnte besondere Vollmacht kann nicht als Sonderbefugnis im Handelsregister eingetragen werden.
2. Welche Arten von Prokura gibt es im serbischem Recht?
Nach serbischem Recht ist die Prokura eine Geschäftsvollmacht, mit der die Gesellschaft eine oder mehrere natürliche Personen bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten abzuschließen und andere Rechtshandlungen vorzunehmen.
Die Prokura kann als Einzelprokura oder als Gesamtprokura erteilt werden.
3. Wie wird in Serbien die Prokura erteilt?
Die Prokura wird durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung erteilt, wenn in der Gründungsurkunde nichts anderes vorgeschrieben ist.
4. Ist die Prokura nach serbischem Recht übertragbar?
Die Prokura ist nicht übertragbar und ein Prokurist kann einer anderen Person auch keine Vertretungsvollmacht einräumen.
5. Ist es nach serbischem Recht möglich, die Prokura mit einer Pflicht zur Mitunterzeichnung zu beschränken (Gesamtvertretung)?
Das Erfordernis der Mitunterzeichnung (Kollektivunterschrift) des gesetzlichen Vertreters oder eines anderen Prokuristen (Gesamtprokura) stellt die Möglichkeit der Beschränkung der Prokura gemäß dem serbischen Gesellschaftsgesetz dar. Andere Beschränkungen der Prokura, die nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sind, entfalten keine Rechtswirkungen gegenüber Dritten.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: März 2024