Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Kündigungsfristen nach dem Arbeitsrecht in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Wichtige Informationen für (ausländische) Arbeitgeber zu den Kündigungsfristen im Rahmen von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern in Serbien.

1. Welche Fristen muss der Arbeitnehmer in Serbien bei der Kündigung des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitgeber beachten?

Die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Arbeitsverhältnis kann durch den Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von 15 Tagen gekündigt werden. Eine längere Kündigungsfrist kann vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, sie darf aber höchstens 30 Tage betragen.

2. Welche Fristen muss ich als Arbeitgeber in Serbien bei der Kündigung des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer beachten?

Im Fall der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber existiert grundsätzlich keine Kündigungsfrist. Etwas anderes gilt, wenn das Gesetz eine Kündigungsfrist ausdrücklich vorschreibt oder wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurde, sowie in folgenden Fällen:

  1. wenn der Arbeitnehmer durch sein Verschulden die Arbeitspflicht, die durch allgemeine Regelungen oder durch den Arbeitsvertrag bestimmt ist, verletzt,
  2. wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsdisziplin, die durch allgemeine Regelungen bestimmt ist, nicht beachtet bzw. sich so verhält, dass er die Arbeit beim Arbeitgeber nicht fortsetzen kann,
  3. wenn der Arbeitnehmer eine Straftat bei der Arbeit oder im Zusammenhang mit der Arbeit begeht,
  4. wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der Frist für die nicht vergütete Abwesenheit (Freistellung) oder für das Ruhen des Arbeitsverhältnisses im Sinne dieses Gesetzes die Arbeit beim Arbeitgeber nicht wieder antritt,
  5. wenn der Arbeitnehmer sein Recht auf Abwesenheit wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit missbraucht.

Ausnahmsweise existiert im Falle der Kündigung wegen mangelnder Kenntnisse und Fähigkeiten und schlechten Arbeitsresultaten eine Kündigungsfrist. Diese richtet sich nach der Beschäftigungsdauer und beträgt 8 bis 30 Tage.
In den angeführten Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer vor der Kündigung des Arbeitsvertrages aufgrund des jeweiligen Grundes in schriftlicher Form abzumahnen und ihm eine Frist von mindestens 8 Tagen ab Zustellung der Mahnung zu setzen, innerhalb deren der Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Stellungnahme erhält. Falls der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist, darf der Arbeitnehmer gemeinsam mit seiner Stellungnahme auch die Auffassung der Gewerkschaft einreichen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Auffassung mit zu berücksichtigen.

Sie wünschen Beratung zu den Kündigungsfristen im Rahmen von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024