Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Absolute Verjährung der Verfolgung von Wirtschaftsvergehen in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Die allgemeine Frist der absoluten Verjährung für die Verfolgung von Wirtschaftsvergehen in der Republik Serbien beträgt zwei Jahre. Dies hat zur Folge, dass bei der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen die beschuldigte natürliche oder juristische Person die absolute Verjährung eintritt, wenn das Gericht nicht binnen zwei Jahren nach Begehen der Ordnungswidrigkeit ein rechtskräftiges Urteil erlässt.

Ausnahmen stellen einzelne Arten von Ordnungswidrigkeiten dar, für die gesetzlich längere Verjährungsfristen gelten. Die absolute Verjährungsfrist für die Verfolgung bei Zollvergehen beträgt sechs Jahre und bei Steuervergehen zehn Jahre.

Sie wünschen Beratung zur Verjährung von Wirtschaftsvergehen in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024